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r«n, obwol sie ihrer Verfassung nach wirkliche Mönche sind. Der Orden wuchsschnell; es enlftanden mehre Nonnenklöster derselben strengen Regel, anfangs, wieim Orten von Fontevraud, in der Nahe der Mönchsklöster, aus deren Einkünftensie erhalten wei den mußten, späterhin in größere, Entfernung, um den Gefahren desUmgangs vorz, o.ugen. Der Abt des StammklosterS Pr> montrn bei ssoucy warGeneral und bildete mit 3 andern franz. Prämonstratenseräbten einen hohen Rathder Väter des Ordens. Dieser hatte vor der Reformation an 2000 Klöster, dar-unter 500 weibliche, die meisten in Deutschland, den Niederlanden, Frankreich ,England und den nordischen Reichen, verlor aber in Folge der Reformation >m 16.Jahrh, mehr als die Hälfte derselben. Um die verfallene Klosierzucht herzustellen,vereinig.«» die Klöster in Spanien sich 1513 zu einer strengen Observanz, bliebenjedoch mit den Alten von der gemeinen Observanz ,n O> teusgemelnschafr, welche1630 durch neue Statuten für alle Kloster beider Gattungen befestigt wurde. Im18. Jahrh, hakte der Orden in Italien keine, in Frankreich nur 42 niännliche Klö-ster; die weiblichen waren eingegangen. Jetzt best-ht er aus einer geringen Zahlvon Klöstern in Spanien, Polen und den östr. Swaten, besonders in Böhmen ,wo ihm zu Prag eins seiner schönsten und reichsten Klöster geblieben ist, das seinePfründen zu gemeinnützigen Zwecken verleiht. L.
P r ä n u m e r a r i o n, eine DertragSbedingung, nach welcher einer der bei-den Theile für eine von dem andern zu erhaltende Leistung eine Verbindlichkeit zumvoraus erfüllt. Diese Übereinkunft kann bei verschieden-,, Geschäften vorkommen,z. D. bei Mietsverträgen, beim Handel, vorzüglich aber ist sie im deutschen Buch-handel gewöhnlich, um bei wichtigen Unternehmungen die Verlagekssten zu decken.In der Regel genießen die Pränum.rante» für die zum voraus erfüllte Leistung denVorzog eines geringern Preises, als spätern Käufern nach Verlauf der destimm-ten Frist bewilligt wird. Die Pränumrration wird entweder auf einmal in unge-trenntcr Summe, oder theil« bei der Unterzeichnung, theils bei der Ablieferung desganzen Werkes, oder einzelnen Abtheilungen desselben geleiüet. Der Verleger istverpflichtet, zur bestimmten Zeit und für den seng »-setzten Preis da? Werk zu lie-fern, und nur wenn dieses zu bedeutender». Umfange amvächst, als d,e ursprüng-liche Bestimmung angegeben hat, läßt sich der Anspruch auf Nachschuß rechtferti-gen; die spätere Erscheinung aber läßt sich nur dann enischuldigen, wenn zufällige»z. B. Censurhindcrnisse, oder wenn nothivendige Rücksichten auf die Gute und in-nere Ökonomie des 'Werks die Vollendung aushielien. Zuweilen wird der Preisnicht im Ganzen, sondern nach der Anzahl der zu liefernden Alphabete bestimmt,was bei großen Subskriptionen-geivöhnlicher ich Die Pränumeralion ist eine Er-findung neuerer Zeit, wo entweder bei den, Mangel eines lebhaften Verkehrs derAbsatz unsicher, oder das literarische Eigeiuhum bei dem Mangel schützender Gesetzegefährdet war. Ltie ist von der Eubscription oder Unterzeichnung dadurch un-terschieden, daß mit dieser keine Vorausbezahlung verbunden ist, sondern der auchhier gewöhnlich geringere Preis erst bei der Ablieferung des Werkes bezahlt wird.Den Sammlern von Pränumeranien und Subskribenten werden von, Verleger ge-wisse Vortheile bewilligt. B»ei der Einrichtung des Bücherverkehrs in Deutschland fodert es besonders die Billigkeit gegen die Sortimemshändler, den geringern Preisnach Verlaus der bestimmten Frist aufhören zu lassen. Mag auch diese Forn, deslite,arischen Verkehrs -»weilen gemißbraucht worden sein, so hat sie doch im Gan-zen, da sie es dem Verleger möglich macht, wohlfeile Preise zu setzen, sehr viel zurgrößesn Verbreitung nützlicher Schriften unter dem Volke beigetragen. Im engl. und franz. Buchhandel kennt man nur Lttibscriplio,,, die jedoch in der Art, wie siein Deutschland gewöhnlich ist, dort auch seltener vorkommt. Gewöhnlich aber istes in England, daß der Verleger vor dem Abdrucke eines bedeutenden Werkes seineGewerbgenoffen zur Unterzeichnung auf eine Anzahl von Exemplaren einladet, wo-