Präposition PrätoH 808
durch er den Vortheil eines schnellen und gesicherten Absatzes erlangt: ein Verfah-ren, das in der dem e»gl. Buchhandel eignen Geschäfwbehandlung seinen Grundhat, der die in Deutschland gewöhnliche Verbreitung durch Versendung der Neuig-keiten fremd ist. 26.
Präposition, Verhältnißwort, derjenige Redetheil (s. d.), durchwei-chen das äußere Verhältniß eines (Gegenstandes zu einem andern ausdrücklich be-zeichnet wird. Um nämlich die Verhältnisse der Dinge zu einander zu bezeichnen,kann sich die Sprache des zweifachen Mittels bedienen, daß sie dem Worte selbst,welches den Gegenstand bezeichnet, eine eigenthümliche Wendung oder Beugunggibt, die wir den Casus (Derhältnißfall) nennen, oder ein besonderes Wort zurBezeichnung gewisser Verhältnisse anwenden, und dieses Wort ist die Präposition.Es ist daher auch natürlich, daß die Präposition stets zu dem Worte (mithin un-mittelbar zu dem Substantivum) gehört, welches die in Verhältniß gestellte undvon einem Gegenstand abhängig gemachte Sache bezeichnet; und da sie in der na-türlichen Redefolge gewöhnlich vor dieses Wort gestellt wird, so heißt sie auch mitRecht Präposition (Vorsetzwort) und fodert ihren bestimmten Casus. Der einfacheSatz: Petrarca ward gekrönt, wird näher bestimmt im folgenden: Petrarca wardwegen seiner dichterischen Verdienste zu Rom auf dem Capitel am ersten Osterfeier«tage 1341 gekrönt. In diesem Beispiel sind alle Verhältmßbestimmungen durchPräpositionen ausgedrückt. Am meisten verwandt sind die Präpositionen mit denAdverbien, welche jedoch mehr als Beschaffenheit auf den Gegenstand übergewo-gen werden. Sie beziehen sich, wie die in dem angeführten Beispiele gebrauchten,hauptsächlich aus Zeit- und Raumvei hältnisse, und auf die Verhältnisse von Ursacheund Wirkung, Mittel und Zweck, Verbindung und Entgegensetzung ic. EinigeSprachen bedienen sich statt der Präpositionen häufig gewisser an das Hauptwortangehängter Zeichen; diejenigen aber, welche besondere Verhältnißwörter der Artbesitzen, gebrauchen dieselben bald mehr, bald weniger: das erstere, je weniger sie dieVerhältnisse durch Casus ausdrücken, und je weniger ausgebildet die Declinationist (so z. B. in der engl., üal. und sranz. Sprache); das letztere, wo die ausgebil-dete Declination den häufigen Gebrauch der Präpositionen entbehrlich macht.
P r ä sc r i p i i o n, s. Derjä hrung.
P r ä s u m t i o n, eine Vermuthung, ein Satz, welcher in Rechtsverhältnissenohne Beweis so lange für wahr gilt, bis das Gegentheil erwiesen werden kann.Das Natürliche, Regelmäßige wird prasumirt; Thatsachen, Veränderungen müs-sen erst besonders erwiesen werden. . Jeder muß für einen rechtlich handelnden Men-schen, für unschuldig, gehalten werden, bis seine Schuld dgrgelhan wird. Gesetz-liche Präsumuonen sind die in den Gesetzen anerkannten Vermuthungen; Wahr-,fchemlichkeiten aus besondern individuellen Gründen heißen pruerumtiones >»imi-nir. In einigen Fällen wird sogar der Beweis des Gegentheils gar nicht zugelas-sen; dies nennt man Pi.'w5ui»tic>ne; juii; et <la jnre. 37.
Prätenden t, Jeder, der aus Etwas, besonders auf die Regierung desLandes Anspruch.macht. Diesen Namen führte vorzüglich Jakob Eduard Franz,Sohn des aus. England 1683 vertriebenen KönigsIakob ll.aus dem HauseStuart.(S. I ako b III.)
Prät o r, ün alten Rom die vornehmste MagistrotSperson nach den Con-suln, welche die Besorgung des Gerichtswesens hatte. Die Prätur wurde um dasI. d. Vt. 389 eingeführt, als die Consuln wegen der fast ununterbrochenen Kriegenicht mehr selbst Recht sprechen konnten. Vom I. 418 an bekamen auch die Ple-bejer Aniheil an diesem Ehrenamte. Der Prälor wurde auf dieselbe Weise wiedie Consuln gewchlt, und hieß daher auch (ipllpgn t'.onsuiuin. Anfangs war nurEin Prätor; als aber durch die Anwesenheit der vielen Fremden die Geschäfte im-mer zunahmen, wurde im I. Roms blü noch ein zweiter gewählt. Beide theilten
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