842
Preußen, statistisch
Suarez grüßt,»theils und von Baumgarten, Grolmann, von Kircheisen, Goßlerund Klei» ausgearbeitete, 1794 als allgem. Landrecht eingeführte Gesetzbuch batCarmer'sNanien verewigt. Unter den 20Ober!andesgerichten (das zuBerlin heißtKammergericht; das zu Köln , der Rheinische Appellat.-GerichtShof) stehen die Un-tergerichte, namentlich die Inguisitoriate. welchen die Criminalsacben zugetheilt sind;die Land! und Stadtgerichte; die königl. Iustizämter; die standesherrl. und Patri-Mvnialgerichre; die Iustizcommissarie» und die Notarien. Außerdem bestehen nochgeistliche und Handelsgerichte. Die großen Drangsale des Landes gaben in der neue-sten Zeit Anlaß zu Indultgefttzen; indeß machte der Staat nur bei augenscheinlicherwiesenem Dränge der Umstünde von jenem Nothrechte Gebrauch; er suchte dasgrößere Übel durch ein kleineres zu entfernen, weil kein andres Mittel übrig war.Die Regierung rettete nämlich die Grundbesitzer, indem sie für dieselben d. 24. Nov.1807 ein allgemeines Capitalindult festsetzte, und nach zweimaliger Verlängerung(zuletzt Wien d. 1. März 1815) die Erhaltung der Grundeigenthümer dem sti en-gen Rechte der Gläubiger, bis ein allgemeines Gesetz das letztere mit jener ausgliche,vorzog. Ihrerseits hat dagegen die preuß. Regierung ihre Verbindlichkeiten gegen dieStaaiSgläubiqer und Staatediener, selbst unter den ungünstigsten Umständen, voll-kommen erfüllt und fremdes Unrecht wieder gut gemacht. Sie hat z.B. die so langegemißhandelten Staatsgläubiger in den neuen Provinzen (des ehemaligen Rhein-bundes) in Schutz genommen, und u. A. die von der westfäl. Regierung zu Kassel auf ein Drittel herabgesetzten alten Landesschulden in ihren« vollen Nennwerkhe an-erkannt. Ebenso gerecht handelte sie gegen die durch die neue Ordnung brotlos ge-wordenen deutschen Beamten. Kaum sah Preußen nur einigermaßen seinen Haus-halt hergestellt, so ward durch die Verordnung vom 6. Mai 1814 für die aus demHerzogih. Warschau vertriebenen Beamten gesorgt. Auch ließ der preuß. Staat inden neuen Provinzen sammt!. Beamte auf ihren Posten, sowie im Genusse ihrer Ge-halte und AmtSvortheile. Ebenso redlich bemühte sich die Regierung, die Bewohnerder seit 1813—16 erworbenen Länder mit den Bewohnern der alten Provinzen in-nigst zu verbinden, die neue Ordnung der Dinge ihnen werth zu machen und die Hoff-nung, welche auch sie während des Kampfes um Deutschlands Freiheit zu großen An-strengungen für die gemeinsame Sacke des deutschen Vaterlandes erhoben halte, zuerfüllen. So gewann sie für sich die öffentliche Stimme in Rheinpreußen, weil sie1) die Jury nicht aufhob, 2) nicht bloß Altpreußen, sondern auch Rheinländer, allenach Verdienst, anstellte, 3) die von Östreich gemachte Schuld in Trier , die manverloren gab, baar mit allen rückständigen Zinsen bezahlte, und 4) die druckende Auf-lage der stickt,, >!'<„, >-gÜ8iecnx.-nl aufhob. Die Zukunft wird es zeigen, ob der Geist,welcher 1813dieVölker des preuß. Staats zu den herrlichstenThaken begeisterte undselbst die Regierung mit sich fortriß, ob derselbe Geist in jenen Ländern fortlebt, ober gestärkt oder geschwächt, und aus welchen Ursachen das Eine oder das Andregeschehen ist. Dem Könige selbst waren kein Opfer, das die Gerechtigkeit, keineKosten, welche Landesculturanstaltcn erfoderten, zu groß, selbst i» den Zeiten derNoth. Dies beweisen die Stiftung der Universität zu Berlin , die neue Einrich-tung der hohen Schule zu Breslau und die Stiftung der Hochschule zu Bonn den18. O.t. 1818. Dabei schuf er Ordnung in den zerrütteten Finanzen. Fi ledrichWilhelms 1. strenge «Sparsamkeit ist bleckender Grundsatz des preuß. Haushalts.Jener Monarch hinterließ 1740 s.Nachfolger einen Schatz und lOMill. Tdlr.Emk.Friedrich II. stellte, bis auf einige fiscalifche Mißgriffe, z. -V mit der Regie, dasMuster einer guten Staatswirthschaft auf. Er hinterließ 1786 eilten Schatz vonbO Will. und gegen 27 Mist. jährl. Eink. Unter Friedrich Wilhelm U. ward derSchatz zersplittert. Friedrich Wilhelm III. stellte seit 1797 die Ordnung wiederher; aber die Zeit nöthigte ihn zu großen und vergeblichen Opfern. Acht Jahreschwerer Prüfung machten das Volk arm. Bigno» (in s. ,,1lxz>c>,«: ooinziuiulik