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Achter Band. O bis Q.
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Preußen, statistisch

rungen; dir Justiz vor die Oberlandesgerichke. Jede Regierung hat unter einemPresidenten 2 Haupkabtheilungen. Die erste umfaßt alle RegiernngSangele-genheiren, als Landes-, Polizei-, ständische, Grenz- und Milikairsachen rc.Sie steht unker dein Mmister des Innern. Die zweite, unter dem Fmanzmini-ster, leitet alle Finanzfachen. Jede Provinz ist in Kreise getheilt, denen als dasOrgan der Regierung in beiden Abtheilungen ein Landrath vorsteht. Die Ober-prasidenten sind beständig Commissarien der Minister. Ihnen sind solche allge-meine RegierungSangelegenheite» anvertraut, deren Wirksamkeit nicht auf eineneinzelnen Regierungsbezirk beschränkt werden kann; insbesondere sind sie die Vor-stellet der Cousistorial- und Medicinalbehörden, und zugleich die Präsidenten derRegierung in dem Hauptorte der Provinz. Die Geschäftsführung der Regierun-gen ward durch die Instruction vom 23. Oct. 1811 organisirt. Man hofft nachdieser Einrichtung, das weitläufige Actenführen und Regierungswesen, sowie dieängsiliche Coutrole, welche mit der vermehrten Zahl der Beamten, nach der Or-ganisation der Behörden 1808, nöthig schien, beschränkt zu sehen. An der Spitzeder Regierung steht der Konig, der durch sein geheimes Cabinet eigenhändig unter-zeichnete Cabinetsbefehle erläßt. Der am 30. März 1811 eröffnete StaatS-rath ist die höchste berathende Behörde in 1 Sectionen, hat aber keinen Antheil ander Verwaltung. Die volljährigen Prinzen des königl. Hauses haben darin Sitz.Er prüft alle Plane, Vorschläge, eingelaufene Beschwerden w. Den Vorsitz führtder König, oder der Staatskanzler, oder ein subsiikuirtes Mitglied, jetzt HerzogKarl von Mecklenburg. Er bestand 1819 aus 66 Personen, unter welchen 31 ver-möge ihres Ansseg, die übrigen durch des Königs besonderes Vertrauen dazu beru-fen sind. Unter dem Staatsministerium (der Kronprinz, 9 WtaatSmmisterund 6 vortragende Räthe) stehen unmittelbar das geh. Staats- und Cabinersarchiv;die Oberexaininationscommijffion und das dem Ministerium des Innern unterge-ordnete statistische Bureau. Dieses Bureau ordnet für die Verwaltung alle denStaatszweck betreffende Angaben; z. B. folgende: „1811 sind in der preuß. Mon-archie 9616 Verbrechen begangen worden; das gewöhnlichste war, wie überall,der Diebstahl. Nach Verhältniß der Einwohnerzahl sind die meisten Verbrechen inder Hauptst. verübt worden, wo schon der 291. Mensch ein Verbrecher ist. s)n denrheinischen Provinzen ist der 400. eilt Verbrecher. Die wenigsten haben sich inSchlesien und Preußen gefunden, wo nur der 2000. ein Verbrecher ist. Die mei-sten Diebsiähle sind begangen worden in Berlin und am Rhein ; die wenigste» da-gegen in Schlesien, Pommern und Preußen . Hier ist der 6000. Mensch erst einDieb; in den ersten Gegenden aber schon der 300". Das Staatsministerium theiltsich in die Ministerien: 1) des königl. Hauses; 2) der auSwärt. Angelegenheiten;3) der Justiz; -1) der Finanzen mit 4 Abthl. (vgl. v. Motz); 5) für Gewerbe,Handel und Bauwesen; 6) für das Kriegswesen, welches seit 1825 aus einem all-gem. Kriegs - und einem Okonomiedepartem. besieht; 1) des Innern und der Poli-zei; 8) der geistl., Unterrichts- und Medicinalangelegenheiren; 9) der Staatsbuch-halierei. Unabhängig von dem Staatsministerium steht, als selbständige Ceniral-behörde, das Generalpostamt (mit 238 Postämtern) unter dem Generalpost-meister, Bar. v. Nagler. Die Generaldirection der See Handlung bildet seit1820 ein für sich bestehendes Geld- und Handelsinstitut; ebenso auch die Haupt-bank zu Berlin . Noch gibt es ein eignes Depart. der Haupt- und Landgestükke,die Oberrechnungskair.'.ner zu Potsdam ; die Hauptverwaltung der Staatsschulden(unter Rother.) — Über die Verwaltung selbst können hier nur einige Bemerkungenstehen. Eine schnelle, gewissenhafte, selbst durch Cabinetsbefehle nicht eingeschüch-terte und unbestechliche Rechtspflege ist seit Menschengcdenken der hohe Vorzug derpreuß. Staatsverwaltung. 1811 wurden von 110,554 anhängigen Civilprocessen31,398 durch Vergleich, und überhaupt 102,616 gänzlich beendigt. Das von