Band 
Achter Band. O bis Q.
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Proccsstvn Processiori (kath.) d63

lin) u. kgl. An die richterlichen Entscheidungen schließen sich, wenn ein Theilglaubt, daß ihm unrecht geschehen sei, die Instanzen der Rechtsmittel(Appellation, Läuterung, Revision, Oberoppellation n. s w.) an, welche gewöhn-lich binnen 10 Tagen (ü<-oe»c1>»>n, zehntägige Nachfrist) eingelegt werten müssen;eine Frist, welche genau auf 10 Mal 24 stunden (sto i»on,oi>iu in nionxnilu»,)berechnet wird. Auf eignen Grünten bei üben die Regeln des ConcurSprocesseS.Durch Theorien, Hand- und Lehrbücher des deutschen Processes haben in der neuernZeit sich ausgezeichnet: v. Grolman S „Theorie des gerichtl. Verfahrens in bürgert.NechtSstreitigkeiten" (Gießen 1800), Martin'S „Lehrbuch des d. gemeinen bürgert.Processes"(1800, lO.Aufl. 1828); Gönner S „Handb.best. gemeinen Processes"(1801—3, 4 Bde.). Ein neues ausführliches Werk hat Martin versprochen.

Procession, öffentlicher Reihengang, besonders ein festlich geordneterAufzug niehrer Personen in der röi»ifch-kath. Kirche, ein feierlicher Gong derGeistlichkeit und des Volks um Aliäre, Kuchen oder auf den Straßen, unterHerumtragung religiöser Gegenstände und Abfmgung von Hymnen, Psalmen undGebeten, um Gott oder den Heiligen für Etwas zu danken oder von ihnen Etwaszu erbitten. Man nennt dergl. Bittgänge auch bisweilen Kreuzgänge, weil mangewöhnlich Kreuze und Fahnen dabei herumträgt. Werden sie nach einen, entfern-ten heil. Orte, wo sich ein Marien- oder Heiligenbild befindet, unternommen, soheißen sie Wallfahrten oder Betsahrten, dergl. sonst auch häufig nach Jerusalem gemacht wurden, um Vergebung der Lande,> am heil. Grabe zu erflehen. Proces-sionen, ein Theil des symbolisirten Naturcultus, waren schon bei den älteste» heid-nischen Völkern üblich. Man trug dabei allerlei Lachen, welche zu Symbolen dien-ten, herum. Man ging z. B. um besäeie Felder herum und besprengte sie mitgeweihtem Wasser, um ihre Fruchtbarkeit zu befördern und sie vor Lchaden zubewahren. Die Feste, welche die Griechen und Römer zu Ehren des Bacchus, derCeres, Diana und andrer Golthciteii anstellte», waren ebenfalls nur feierlichenAufzügen begleitet, bei welchen man die Bilder derselben gewöhnlich vortrug.Noch letzt sind Processiouen bei den meisten heidnischen Völkern üblich. Seit derZeit des heil. AmbrosiuS (s. d„ im 4. Jahrh. Bischof zu Mailand ) kamen auchi» der chriül. Kirche Processiouen aus. Eine unverbürgte Erzählung schreibt ihreEinführung dem Bischöfe Mamertus zu Vienne in Frankreich zu. Es entstandnämlich in der Osternacht, als er eben Gottesdienst hielt, eine Feuerkbrunsi; dasVolk eilte, um derselben Einhalt zu thun, aus der Kirche; er aber allein blieb zu-rück, bat Gott , vor dem Altare knieend, um Abwendung der Gefahr und thatdas Gelübde, öffentliche Processiouen anzustellen, wen» sein Gebet Erhorungfände. Das Feuer ward bald gelöscht, und der fromme Bischof bestimmte, mitEmwillizimg des RaihS und der Bürgerschaft, 3 Tage vor dein Feste der Him-melfahrt Christi zu dieser Feierlichkeit. Andre Ortschafen folgten seinem Beispiele;so wurden die Bittgänge »ach und nach in der ganzen kath. Kirche eingeführt undspäter durch Gesetze bestätigt. Bei den Protestanten haben die Wallfahrten undreligiösen Auf- und Umzüge schon seil der Reformation aufgehört; aber auch beiden Katholiken hat, durch Verbreitung richtiger Religionsbegriffe in unsern Tagen,der Eifer, fremde Wallfahrtsorte zu besuchen, um daselbst den Himmel zu versöh-nen, ziemlich nachgelassen; man sieht ein, daß der letztere Zweck besser zu Hause,durch gute Werke und eine verständige Andacht erreicht werden kann. öl,.

Procession (kath.). Alan wird diese am richtigsten beurtheilen, wennman Folgendes bedenkt. Die kath. Kirche liebt das Feierliche. Feierlich sind aberdie öffentlicheil Aufüge, man hat diese bei festlichen profanen Äelegenkeiten, undman wird die menschliche Natur daher nicht unrichtig beurtheilt haben, wenn manauch bei wichtigen religiösen Veranlassungen öffentliche kirchliche Umzüge hält.Die wichtigste Veranlassung ist das Fest des FrohnleichnamS, das Eriiinernngsfest