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Achter Band. O bis Q.
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864 Proceßordnung

an jenes heil. Sakrament, da» allein die kath. Kirche noch ganz glaubt und bewahrt.Die Gemeinde versammelt sich dann um den Priester, der dieEucharistie tragt, esist gleichsam ein feierliches Bekenntniß der Anhänglichkeit an die wahre Enchanstie.DerHerr wohnt nicht in Tempeln von Menschenhänden gemacht; dieserSah wirdanschaulich, wenn die Gemeinde, um die Eucharisti versammelt, in den grünenFluren wandelt und betet und singt, und dort unter dem Schalten eines schönenBaumes des Herren Wort verkündet wird. Innige Gemüther werden durch einensolchen Anblick wundersam bewegt. Da die Procrssjonen an verschiedenen Tagengehalten werden, so besuchen die Nachbarn einander bei solchen Gelegenheiten, so-daß auch hier die Kirche ein neues Mittel darbietet, wodurch der Mensch mit demMenschen in Berührung kommt, wodurch sie sich das prosaische Leben erheitern.Dies ist auch wol die beste Seite der Wallfahrten. Nur ein eingetrockneter Geistkönnte rathen, die Processioncn abzuschaffen, und schwerlich möchte sie sich dasVolk so leicht nehmen lassen. V. e. Kath.

Proceßordnung (bürgerliche). Bei bem Namen Proceß wenden sichgewöhnlich Viele mit Widerwillen ab , welche nicht selbst gezwungen sind, sich mitcieser Nachtseite der gesellschaftlichen Verhältnisse, diesem Schauplätze der Ränkeund Überlistung und eines Spiels mit leeren Formen zu beschäftigen. Nur da,wo wenigstens einige Acte dieses Schauspiels dem Geiste eine freiere Bewegunggestatten, wie im Systeme des öffentlichen Plaidirens, findet der Proceß noch eineTheilnahme der Gebildeten, welche sich aber keineswegs auf die Proceßordnungenerstreckt. Zn diesen erblickt man selten etwas mehr als eine Sammlung dürrerForme» und Formeln, mit welchen unter dem Verwandt, der Gerechtigkeit zu die-nen, oft nur Eigennutz und Habsucht sich bekämpfen. Selten widimn Männervon philosophischem Geist und wahrem Talent ihre Kräfte dem processualischenTheile der Rechtswissenschaft, indem die Regeln desselben nur die Resultate eine»vergeblichen Bemühens zu sein scheinen, ein Schattenbild der wahren Gerechtigkeitanstecht zu hallen. Keine menschliche Einrichtung ist aber auch einem so großenWechsel unterworfen gewesen als die ^Ordnung des gerichtlichen Verfahrens in bür-gerlichen Rechtsstreitigkeiien.^ Es ist fast kein Land in Europa , welches nicht inden letzten üO Zähren große und sogar wiederholte Reformen seiner Proceßgesctzeveranstaltet «hätte. Schon dies sollte den Gedanken erwecken, daß jene Formendoch «ine höhere Bedeutung haben müßten, und derselbe muß zur Überzeugungwei den, wenn man sie als die Mittel des ei habenen Zwecks betrachtet, der Gerech-tigkeit die Herrschaft unter den Menschen zu verschaffen. Aber freilich muß mandie Gerechtigkeit selbst nicht dadurch entwürdigen, daß man m«int, sie könne vonihrer Grundlage, der Sittlichkeit und Wahrheit, getrennt werden. Nur das unver-rückke Festhalten an diesen beiden kann auch die Proceßgesetz« mit einen, ediernGeiste beleben, als >n sehr vielen wirklich herrscht, sowie die Gleichgültigkeitgcgen Sittlichkeit und Wahi hafiigkeit, welche man häufig in den Proceßcrdnungengewahr wird, die nur das strenge und in rein positiven (zufälligen und willkürlichen)Formen erwiesene Recht beschütze» wollen, eine der hauptsächlichsten Ursachen ist,daß die häufigen Reformen derselben doch so wenig befriedigende Resultate gelieferthaben. Gleichwol ist die Rechtspflege nicht bloß einer der wichtigsten Zwecke desSwatS überhaupt, sondern sie ist dos Vermittelnde zwischen der Regierung undder individuellen Freiheit; sie ist der Punkt, auf welchem das Vertrauen des Volksauf seine Ltaatsanstalten am leichtesten erworben oder verloren w rd; sie ist daswirisamste Mittel, Redlichkeit und Treue im Volke zu wecken und lebendig zu er-hallen. Von ihr hängt auch de Sicherheit und das Zutrauen im bürgerlichen Ver-ehr ob. Hier treten schliche, rechtliche und relig dse Meinungen der gesetzgebendenThätigkeit am wenigsten entgegen, vielmehr bietet das Volk selbst, weil es die Un-vollkommenheiten der Rechtspflege mehr als jede andre unmittelbar empfindet, jeder