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Achter Band. O bis Q.
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90Ü Protestantismus und Reformation (kath.)

bekannt, mit welchen starken und unwidersprechlichen Stellen au» der h. Schriftdie Prediger in ihren Landen dieselbe bestritten; daher könnten sie auch dieses Stückdes Schlusses nicht gelten lassen und ihren Unterthanen nicht zugeben, daß sie zurMesse gingen, die bei ihnen ein für allemal abgeschafft worden, denn es könnte jaein Jeder leicht begreifen, wenn sie, so rechtmäßig und lauter auch der päpfl. Ge-brauch derMesse sein möchte, doch in ihren Kirchen wollten 2 sich gerade entgegen-gesetzte Arten von Messen zugeben, was für ein schlechtes Beispiel und welche un-zählige Streitigkciten daraus entstehen würden. Daß man ihnen aber vorschreibenwolle, was sie ihren Unterthanen auflegen und was sie in ibrcn eignen Ländern fürGesetze machen sollten, darüber wunderten sie sich gar sehr, und um desto mehr,da gewiß keiner von ihren Gegnern leiden würde, wenn man ein Gleiches in Absichtihrer Länder vornehmen wollte", —. Die protestirenden Fürsten behaupteten alsodas Recht, ihren kaih. Unterthanen den Besuch derMesse, die Ausübung der kath.Religion zu untersagen, und darum, weil der Reicheschluß die Katholiken in ihrerReligionsausübung schützen wollte, proiestirten die lutherischen Fürsten dagegen.Man kann sich dieses nur erklären, wenn man bedenkt, daß überhaupt die Refor-mation meist durch Befehle der Landesherren verbreitet ward, Zwang der Obrigkeitwar es, was statt des Katholicismus das „pure reine Evangelium" .— so nannteman Luther's Erklärung des Evangeliums, jene mit diesem verwechselnd — ein-führte, und in manchen Ländern — Pfalz, Hessen — zeigte sich die wenig ergötz-liche Erscheinung, daß, sowie der Fürst von einem Protestant. Bekenntniß zum an-dern überging, stracks das evangel. Volk die neuen Überzeugungen des Gebieterszu theilen hatte. — Der spejersche Reichsabschied ward von den Protestanten nichtbefolgt, auf dem 1530 zu Augsburg gehaltenen Reichstage ward daher die Sachewieder vorgenommen; die Protestanten übergaben hier am 26. Juni 1530 ihrGlaubensbekenntniß, so Melanchkhon redigirt hatte. Von den Katholischen wurde«ine Widerlegung herausgegeben, hierauf von den Protestanten eine Apologie ver-faßt, und der Reichstag würde nie geendet haben, wenn Karl diesem Schreibennicht ein Ende gemacht hätte. — Die Veränderung im Territorialbesitz, welchedie Reformation nach sich führte, war der Veranlassungsgrund der sogen. Reli-gionskriege. Sowie ein Bischof evangelisch ward, betrachtete er s Bisthum alserblich. So nahm z.B. gleich zu Anfange der Reformation der Hochmeist-r desdeutschen Ordens in Preußen dieses Land bei s, Übergänge zur evangel. Religionvon der Krone Polen als weltliches Lehen. Es dauerte nicht lange, so wurden baldalle geistliche Güter in Deutschland von den evangel, Fürsten als gute Beute be-trachtet, was die Katholiken zur Gegenwehr nöthigte, und immer schärfer wurdeder Religionshaß, den man für so weltliche Zwecke benutzte. Der westfälische Friedevon 1648 setzte allem dem endlich ein Ziel; der Territorialbesitz ward festgestellt unddas kirchliche Verhältniß der Religionsparteien 1624 als Normalzustand erklärt,die 3 Bekenntnisse aber, das katholische, das lutherische und das resvrmirte, wur-den als gleich berechtet vom Staate anerkannt. — Das resvrmirte Systementstand fast gleichzeitig mit dem lutherischen. Schon 1516 hatte sich UlrichZwingli, Pfarrer bei U. L. Frauen Stift in den Einsiedeln , geärgert über dasGaukelspiel Samsons, der die Stimmen der im Augenblicke des Geldopsers ausdem Fegefeuer auffliegenden Seelen nachmachte; er halte gepredigt gegen die herr-schenden Mißbrauche. Ohne Luther's Werk würde indessen Zwingli unbemerktgeblieben sein; als aber Lulker auftrat, erhob sich auch Zwingli , und es ward eineeigne Eonfession, die der Schweizer . Erst 1535 erhob sich der Reformator derfranz. Kirche, Johann Chauvin (Ealyinus) von Noyon in der Puardie, Lehrer zuGenf ; s. System verschmolz — jedoch nicht ganz — mit dem schweizerischen, bei-de zusammen werden als die reformirte Confession betrachtet und habe» ihre dog-matische Ausbildung vorzüglich durch die holländischen Synoden erhalten. Der