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> Quarantäne
Handels nach der Levante und Barbarei zu genießen und doch Europa vor der Ver-breitung der in jenen Gegenden so oft herrschenden Pest zu sichern, indem Erfah-rung gelehrt hatte, daß nur die Berührung des Peststoffes dieKrankheit fortpflanzt,letztere folglich verhütet werden kann, wenn alle und jede Berührung angesteckterPersonen oder solcher Sachen vermieden wird, an welchen Peststoff hastet. Diemarse iller O.uarantaineanstalt, eine der besten in Europa , hat folgende Einrich-tung. Kein Schiff, das aus einem verdächtigen Hafen, vorzüglich aus der Levante oder Barbarei kommt, darf in einem Hafen des Mittelland . Meeres, namentlich indem von Marseille , einlaufen, ohne vorher s. Gesundheitspaß od-r s. Patent vor-gezeigt zu haben. Von diesem hängt die Bestimmung und Dauer der O.uaraniainrgroßtentheils ab, und es ist entweder a) ?nw„le netto, wenn der Ort, von dem dasSchiff ausgelaufen, völlig gesund ist; oder l>) toueliee, wenn zwar dasselbe ver-sichert wird, jedoch LchiffeausverdächtigenOrten dort angekommen sind; e) souji-^onnee, wenn in dem Gesundheitsattest erklärt wird, daß dort eine bösartige, epi-demische Krankheit herrscht, oder Verbindung mit Gegenden stattfindet, in welchendie Pest auögebrochen ist; ck) brüte, wenn an dem Orte selbst, von welchem dasLchiff kommt, oder doch in dessen Nähe, wirklich die Pest herrscht. Für die Rich-tigkeit dieser Patente haftet sowol der unterzeichnete Conful des Ort«, von dem dasSchiff kommt, als auch der Capital» des Schiffs selbst. Nachdem nun diese Patentelauten, dürfen die -schiffe in einem der Häfen der vor Marseille liegenden InselPomegue vor Anker geh-n. Nach einer neuen Untersuchung, wobei der Capitaindie Wahrheit s. 'Aussagen beschwören muß, und einer genauen Prüfung der Ge-sundheitüpateme wird die Art und Zeit der O.uarantaiue bestimmt. Alles dies gehtvor ohne nähere Gemeinschaft, indem beide Theile stets in einiger Entfernung voneinander bleiben. Hat der Capitain Briefe oder a. Papiere bei sich, so muß er sieabgeben. Diese werden durchräuchert oder durch Essig gezogen. Außer den Paten-ten richtet sich die Bestimmung der O.uarankaine noch nachfolgenden Umständen:nach der Beschaffenheit der geladenen Waaren, ob sie nämlich für die Aufnahm«des Ansteckungsstoffs empfänglich sind, worunter z. B. alle Arten von Wolle undderen Fabricate, »Leide, Hanf und Flachs, Pelze, trockenes Leder, Federn u. dgl.gerechnet werden; oder nicht empfänglich, welches von Gewürzen aller Art, Tabacknassen Häute», Wein, allen Flüssigkeiten u. a. m. angenommen wird; ferner nachden Häfen, aus welchen das Schiff kommt, in welcher Rücksicht man 3 Classen be-stimmt, nach deren Steigerungauch die Ltrenge der Contumaz zunimmt. In dieerste gehören die Häfen von Dalmatien bis Ägypten und von Marokko ; in diezweite die 'duste von Tripolis bis Algier; in die dritte Konstantinopel , das schwarzeMeer u. s. w. Endlich wird auf die Vorfälle während der Reife des Schiffs Rück-sicht genommen, ob Mensche» auf demselben erkrankt sind, ob und wo es unter-wegs gelandet, wen es an Bord genommen ic. Je nachdem nun das Schiff mehrocer weniger in den Verdacht der Ungesuiidheil kommt, wird die Länge der Conru-inaz bestimmt. Z. B. ein Schiffmit bulente „eile, mit nicht empfänglichen Waa-ren, aus einem Hafen der ersten Classe kommend, wird auf 18 Tage O.uarantainegesetzt; mit empfänglichen Waaren auf 20 Tage, und so nach Verhältniß weiter.Schiffe, welche aus einem Hafen der dritte» Classe kommen, ohne Unterschied undohne Rücksicht auf Patente und Waaren, bekommen 40 Tage Contumaz. Sobalddie O.uarankaine bestimmt ist, wird dem Schiffe in dem Hafen bei der Insel einbestimmter Platz angewiesen. Es behält die Wachkboote zur Seite und Wachen amBord, welche es gleich anfangs bekam, und welche alle Verbindung verhindern; dasSchiff wird gelüftet, kein Schiff darf sich ihm nähern, die Mannschaft desselbenmuß am Bord bleiben, die Bedürfnisse werden ihr mittelst langer Stangen zuge-stellt, Täglich muß ein genauer Bericht von dem Zustande der Mannschaft an denGesundheikSrath abgeschickt werden. Die Reisenden, welche nichz auf dem Lchiffe
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