Band 
Neunter Band. R bis Schu.
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.^Sachsen. III. Statistische Uberstcht

,)von der Oberlausitz 19 mit 3 Bürgerlichem Nach diesen Angaben sin> imleipziger Kreise verhältnismäßig mehr Rittergüter im Besitze von Bürgerlicher, alsin den andern LandeStheilen. Auch die Stätte bilden 3 Vereine: einen engen Aus-schuß (Leipzig das hier, sowie unter den Städten überhaupt den Vorsitz hatDresden, Dudifsin, Zwickau, Freiberg, Zittan, Chemnitz , Platien), einen weitenAusschuß (Annaberg mit dem Rechte des Vorsitzes, Meißen , Großenöain,Schnecberg, Marienberg, Kannnz, Ldbau, Würzen, Pirna, Ölsnitz , Bcrna,Adorf ), und die allgemeinen Städte, die nach den 4 Kreisen an 4 Tischen sitzen,übtrhaupt ksi, davon aus dem meißnischen Kreise 16, worunter Oschah den Vorsitzhat, aus dem erzgebirgischen 32, darunter Swllberg als Vorsitzende Stadt, aus demleipziger 14, worunter Griwma den Vorsitz führt, aus dem voiztlündischen 3, wo-von Marktneukirchen den Rang Hot. Die Zahl der Mitglieder des Landtages be-trögt 225 bis 230, doch kann man, da die Städte und die Universität mehre Ab-geordnete senden, die Zahkder nach und nach erscheinenden Mitglieder wol auf350fetzen. Das Directorium der zweiten und dritten Classe der Stände, und insbe-sondere des engen Ausschusses der Ritterschaft hat der Erbmarschall, oder dessenStellvertreter, der ErbrnarschallamtSverweser. Die Erbmarschallamiswürde besaßehedem mehre 100 Jahre hindurch die gräfliche Familie Loser, seit sie aber dieselbezu Anfange dieses Jahrh, abgegeben hat, wird sein Stellvertreter (der Landtags-Präsident), jetzt der Landtagsmarschall, GrafBünau aufDahlen, (1823 aufLe-benszeit) vom Könige ernannt. Alle Angelegenheiten, welche vom LandesherrnM die Stände, oder an jenen von kiesen gelangen, werden gleichmäßig in allen 3ritterschaftlicken wie in den städtischen Curien berathen, und jede Curie führt,unabhär^jg von den andern, ihre begutachtende Stimme. Die Landtagsordnungvon 1728") ist im Ganzen noch gültig, außer daß zur Ritterschaft, wie oben er-wähnt, auch gewählte neu-adelige und bürgerliche Abgeordnete gekonimen sind, davon 800 landtagsfähigen Rittergütern sich schon gegen s in bürgerlichen Händenbefindet, daß ferner ue lausitzischen Ritter und Vierstädte Theil ani allgemeinenLandtage nehmen, und einige früher nicht landtagsfähige Städte (Markranstädt und Zwenkau ) im leipziger Kreise 1817 Sitz und Stimme erlangt haben. Der vonden Ständen 1821 gemachte Antrag, die Landtagsordnung durch königl. und stän-dische Abgeordnete neu bearbeiten zu lassen, wurde abgeschlagen. Nur die Eröff-nung und der Schluß des Landl-ges sind feierliche Handlungen, die beide vor demKönige stattfinden. Bei jener wud die königl. LandtagSpropvsition den Ständenvorgelesen, Über diese berathen die ständischen Collegien mit ihren Unterabtheilun-gen, worauf dann die Präliminarschr-ft, die Beschwerden und Antrüge der Ständeenthaltend, von dem städtischen Direckerium (den Abgeordneten der Stadt Leipzig )ausgearbeitet und durch eine Deputation drr Ritterschaft und Städte überreicht wird.Die während der Sitzungen an die Stände von Seiten der Regierung zu machendenEröffnungen geschehen durch Dccrete, welche an den engen ritterschaftlichen Aus-schuß gelangen und von diesem den übrigen Collegien mitgetheilt werden. Findenbei der Verhandlung zwischen der Regierung und den Stünden keine Schwierigkei-ten statt, so erfolgt die Hauptbewilligungsschrift (der Steuern und Abgaben), welcheder Landtagsmarschall selbst mit einer Deputation aus 3 Classen der Stände über-reicht. Endlich wird durch den Landkagsabschied der Landtag geschlossen, wobei derKönig jedesmal durch eigens ausgestellte Versicherungen (Reverse) den Ständen sichverpflichtet, ohne deren Rath und Bewilligung in der Sreuerverfassung keineBer-änderung zu gestatten. Manche Untersuchungen und Arbeiten werden währendder Sitzungen einzelnen ständischen Commissionen oder Deputationen aufgetragen.Dir Landtagsacten wurden früher geschrieben, nach dem Decret vom 16. Oct. 1820wurden sie, jedoch bloß für die Mitglieder der Ständeversammlung, durch Stein-druck vervielfältigt, und 1830 für dieselben gedruckt, dir schon 1818 von einigen*)Lsrausscg. van Hausmann (Leipz. i?S9) und von. Plünmer (Leipz. 1822).