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Zehnter Band. Schw. bis Sz.
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Schweden und Norwegen , seit 1814

und das Hüttenwesen geschah sehr viel durch das sogenannte Eisencomptoir, oderden allgemeinen Verein der Hammerwerke und Minen. Dein Gewerbsteiß suchteman, nach den Ansichten des Prohibitivsystems, das noch 1820 galt, seitdem abergemildert worden ist, durch Beschränkung der fremden Einfuhr zu Hülfe zu kom-men. Auch unterstützte die Regierung aus dem Manufacuirfonts fremde Fabri-kanten, die in Schweden neue Gewerbzweige gründen wollten. Allein die Aufhe-bung der Zünfte, wohin unter des Königs eigner Leitung der Comitö für Handelund Gewerbsteiß, welcher zugleich den Werth des Papiergeldes zu heben suchte, vor-bereitend arbeitete, ist,noch nicht vollzogen. Ob die in dieser Absicht am 13. Oct.1820 auf der Insel Öland gegründete Stadt Borgholm , wo jeder Schwede sichniederlassen und Handwerke und Gewerbe, ungehindert von Zünften oder (bilden,betreiben darf, Fortgang hat, ist uns nicht bekannt. Der Plan des Königs, 2unbedeutende Orte in Nordbothnien durch Privilegien zu Handelsstädten zu erhe-ben, die Karl-Johanns- und Oskarsstadt heißen sollten, soll mißlungen sein. DieUmgestaltung des ganzen Industrie- und Handelssystems aber ward 1821 einge-leitet, als der König dem Eommerzcollegium befahl, einen Entwurf zur Abän-derung der den Kunststeiß und Handel drückenden Gesetze auszuarbeiten. EineFolge davon ist der neue mildere Zolltarif und die Organisation des Zollwesens seit1825. Aus den dem Reichstage von 1830 vorgelegten Berichten ersah man, daßdie Herabsetzung der Zölle die Einfuhr vermehrt und den Handel befördert hat, so-daß die Zollemkünfte seit 1823 von 111,000 bis 1827 auf 939,000 Thlr. und dieEinkünfte überhaupt beträchtlich gestiegen sind. Der freie und natürliche Handels-verkehr, für welchen sich der Präsident des königl. CommerzcollegiumS, BaronEdelkrantz, stets erklärte, litt bisher durch die Beibehaltung des sogen. Producren-placatS, nach welchem fremde Unterthanen keine andre Waaren als die Producteihres Vaterlandes in die schwedischen Häfen führen dürfen. Endlich erklärten sichdie Stände 1823 überhaupt gegen das Derboisvstem, worauf das neue Zollgesetzvon 1821 jene Bestimmung in Ansehung der fremden Weine aufhob. Vergebensmachte die Nordamerikanische und niederländische Regierung dagegen Vorstellun-gen. Die am 21. Juli 1825 erschienene neue schwedische Schifffahrisacte hat hierinnoch mehr Freiheit gestattet. Für den innern Verkehr ist es wichtig, daß schon seit1820, unter Leitung des StaatSrathS Grafen Mörner, die Flüsse, besonders inden nördlichen Provinzen, zum leichtern WaarentranSport eingerichtet werden;auch hat man die Dampfschifffahrt zwischen Stockholm und Petersburg eingeführt,sowie durch Actien den großen Götha-Canalbau fortgesetzt. der Stockholm mitGo-thenburg, und die Oüsee mit der Westsee verbindet; endlich ist eine neue Land-straße aus Schweden nach Norwegen angelegt worden. Der Groß- und Kleinhan-del der Juden aber ward schon 1820 den allgemeinen Handelspolizeiaesetzen un-terworfen und auf bestimmte Orte beschränkt. Auch war es dringend nöthig, daßdie Regierung und die Nation sich vereinigten, um den innern Hantel zu beleben,und Schwedens Credit im Auslande wiederherzustellen. Es waren nämlich 1821binnen 4 Jahren, meist in Folge leichtsinnigen Aufwandes und gewagter Unter-nehmungen, 3000 Handlungshäuser gefallen, und fast die doppelte Zahl vonGrundstücken gerichtlich versteigert worden; noch 1825 stürzten alte und geachteteHandlungen. Dies und manches Andre, z. B. die grobe Zahl von Ehescheidungenund unehelichen Geburten in Stockholm , deutet auf Üppigkeit und Sittenverfallhin, gegen welche die Polüei allein nicht ausreicht. Das Übel liegt tiefer, vielleichtin den Mangeln des Volks-, Schul- und KirchenwesenS, weßhalb vor mehrenJahren ein Comite zur Untersuchung der gesammten UnterrichtSanstalien nieder-gesetzt wurde. Auf dem Reichstage hörte man vielfältige Klagen in Ansehung desSchulwesens, selbst über die unvollkommene Bildung der künftigen Staatsdienerauf den beiden Universitäten, und die Stände drangen darauf, daß jener Comit«