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Zehnter Band. Schw. bis Sz.
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Staatspapiere (französische)

fundirle Renten zu bezahlen sind, und der T lgungsstamm jährlich 40,000,600 Fr.erfodert, so betrug 1822 die ganze Renienlasi jährlich 228,861,560 Fr., worindie neucreirten i Mill. Renten für den spanischen Krieg noch nicht begriffen sind.Fügt man diese hinzu, so kommt die obengenannte Summe von 60 Milk. preuß.Tylr. jährlich Herauz. Während des letzten KnegS waren die Renken schon wiedernicht regelmaß'g bezahlt worden, und es fanden sich mehre Rückstände. Diese undandre noch während des Kriegs aufgelaufene Schulden b-zahlte man mit Obliga-tionen, d:e 5 Proc. Zinsen tragen und, vom Ende 1821 an gerechnet, binnen 5Jahren zum vollen Nominalwerth bezahlt werden sollen. Diese Obligationen hei-ßen Reconnoiffancen (lleoonnuiriinioos <Ie ligni laichn) und sind gleichfalls ver-käufliche Papiere. Es sind davon ungefähr für den Nominalwerth von 300 Mill.Fr. vorhanden, jedoch jetzt schon sn davon eingelöst. Für jetzt scheint gut für dieBezahlung der Renten gesorgt zusein, und die franz. Staatspapiere haben sich deß-halb auch seit den letzten Jahren, sowie auch schon unter Bonaparte'S Zeiten, inguten Preisen erhalten. Die ökonomische Einrichtung der Liguidirung der An-sprüche an die Renten, der Zinsenzahlung und Übertragungen ist ziemlich nach demMuster von England gebildet, so weit sie die fundirten 5proc. Renten betreffen.Sie werden sämmtlich in das sogenannte große Buch ((Irunü livre cie, «leite;g.nbll«,>,<-,) eingetragen, welches nach dein Müller der englischer! Bankbücher ein-gerichtet ill. Jeder Renteigner hat darin für jede einzelne Rente, die er besitzt,sein besonderes Folium, sodaß so viele Rechnungsdlätter in den Büchern vorhandensind als einzelne Foderunzen. Das große Buch ist in 11 Serien getheilt, wovondie 8 ersten die Buchstaben des Alphabets enthalten; die 9. ist für die An-nuitäten der Communen bestimmt; die 10. für feste und unübertragbare An-nuitäten, und endlich die II. für öffentliche Corporationen, Stocksmäkler, Ban-kiers, große Capitalisten u. s. w>, welche regelmäßig laufende Rechnungen mit denBuchführern haben, Aas diesen Büchern ergab sich den 1. Sept. 1821, daß dieSumme der festen, nicht übertragbaren oder unbeweglichen Renten sich über 68Mill. Fr. belief, und Laß nur etwa für l09Mill.Fr., d. h. etwa 1 derRenten be-weglich waren und also auf den Markt kommen konnten.> Jede Jnscriptionenthält 1) den Tauf- und Familiennamen des EigenthümerS; 2) die ihm zukom-mende Rente; -Z) die Nummer der Serie; zu welcher sie gehört; 4) die Zeit derZahlung des nächsten DividendS; 5) die Nummer der Einschreibung und der Seitedes Journals. Privatleute können nicht unter 50 Fr. einschreiben lassen. DieseRegel gilt aber nicht für Gemeinheiten. Um eine Jnscription zu verkaufen, mußder Eigner oder der Specialbevollmächtigte derselben eine Declaration deßhalb beider Schatzkammer einreichen, deren Echtheit ein Stocksmäkler bezeugen muß unddafür 5 Jahr hindurch verantwortlich bleibt. Andre Überträge, die nicht aus einemVerkaufe herrühren, können auf bloßes Vorzeigen eines Cer lificatS des Eigenthumsdavon geschehen. Wenn sie Folge eines Testaments oder einer Schenkung sind, sowerden sie auf Vorzeig des NorariatSactS vollzogen. Soll es zufolge eines Ge-richtsspruchs geschehen, so muß eine Gerichtsperson das Instrument, welches dieBerechtigung dazu auSsprichl, einreichen., Die Dividenden der 5procentig?nAnnuitäten werden halbjährlich den 22. März und 22. Sept. an die Inhaber derCertiflcate der Jnicriptionen im großen Buche bezahlt. Die geschehene Zahlungwird auf der Rückseite dieses DocumentS durch einen Stempel angedeutet, und derEmpfänger gibt noch insbesondere eine Quittung darüber. Man kann die Divi-denden nicht bloß in Paris , sondern auch in den Provinzialstädten bei den General-einney nern in Empfang nehmen, wenn man es den letztern zur rechten Zeit meldet,damit lle es den« Director des großen Schuldbuchs anzeigen können. EigenthümerVon Jnscriptioncn, welche die Dividenden persönlich nicht erheben können odermögen, und doch nicht gern ihre Certiflcate aus den Händen geben wollen, stellen