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Synode Synonymen
burghausischen, Hanöverischen, Holsteinischen, Schaumburgischen, Schlestschen, inBasel, im südlichen Frankreich und in Schweden bloß wissenschaftliche und prakti-sche Fortbildung der Prediger. Denselben Zweck haben die jährlichen Synoden derdänischen Bischöfe und die seltenern Prästmöten der schwedischen Bischöfe mit ihrerStiftsgeistlichkeit; diese verbinden damit Berathungen über das Kirchenwesen, jeneErläuterungen königl. Befehle in Kirchensachen, beide Disciplin über die Geistli-chen. Die anglicanische Kirche hat nur noch den leeren Schatten ihres sonst sehrwirksamen Synodalwesens in der einmaligen Sitzung der Convocation ihrer Bi-schöfe vor Anfang der Parlament-versammlungen; für fortbildende Synoden thutsie gar nichts. Im Königreich Sachsen werden gar keine Synoden gehalten. Inder kath. Kirche halten nur die Capitel einiger schweizerischen Cankone Pastoralcon-ferenzen, die alten Diöcesan- und Provinzialsynoden sind ganz abgekommen. Na-tionalsynoden hat 1811 der französische, 182-der ungarische hohe Klerus, jenerohne Erfolg, dieser besonders zu Gunsten der Wiederaufnahme der Jesuiten , dochoffenkundig Nur zum Vollzug der tisciplinarischen Kirchenzefetze gehalten, wobeiauch eine neue Ausg. der Caldini'schen Übersetzung der Vulgata ins Ungarische be-schlossen ward- Die griech. Kirche hält keine Synoden mehr. 31.
Synode wird eine Versammlung in kirchlichen Angelegenheiten genannt,dir entweder ein Dischofmits. Pfändern (^nostus <liveue«a!,s), oder ein Erzbischofmit s. Bischöfen (s§ I«iil. prvviueislir), oder die gesamrtlte Geistlichkeit eines Reichsunter Vorsitz eines päpstl. Legaten unicuikalis reu m.iivmUir) veranstal-
tet, um über Streitpunkte in der Kirchenlehre und Liturgie Verhandlungen Zu pfle-gen und Beschlüsse zu fassen.' Die heil; Synode zu Petersburg ist der oberste Kir-chenrath der griech. Kirche im russ Reiche, den Peter I. als eine stehende geistlicheBehörde an die Stelle des Patriarchats setzte, und durch welche der russ. Kaiser seineKirche regiert. Auch unter den Protestanten werden von den Superintendenten und Inspeciorcn mit ihren Pfarrern Synöden gehalten, welche jedoch mehr denZweck gelehrter Übungen und gegenseitiger Erweckungen zu zweckmäßiger Amts-führung, als irgend eine consiitutive Bedeutung habem Eine solche Bedeutung er-hielten bis jetzt nur die Synoden der «vaNgel- Geistlichkeit in der preuß. Monarchiedurch die 1816 vom jetzigen König eingeführte Synotalversassung, zufolge wel-cher die Pfarrer unter ihren Superintendenten und diese unter ihren Generalsuper-intendeNtkti oder Pröpsten zu bestimmten Zeiten Versammlungen halten, um sichüber das Beste der Kirche zu berathen und ihre Besch'üsse als gutachtliche Vor-schläge Zu gelegeNilicher Benützung an den König zu bringen. Die dorlrechler Syn-ode, welche 1618 und 1619 die Remonstranien aus der reformirten Kirche schied,war ein Nationalconcilium, zu festerer Bestimmung streitiger Glaubenslehren.Das Recht, solche Synoden zu veranstalten, gehört in den proiest. Ländern zu denDorb,halten, die d>n Fürsten als Inhabern der bischösi. Gewalt und ihren Stün-den zukomlnen, wird aber sehr selten in Anwendung gebracht.
Synonymen sind Werter von ehedem völlig gleicher Bedeutung; strenggenommen, gibt es deren in keiner Sprache. Wol können in verschiedenen Mund-arten für eitlen und denselbcnBegriff verschiedene völlig gleichbedeutende Wörter er-funden werten; aber sowie sie aus der Mundart in die Gesammtfprache (Schrift-sprache) übergehen, verdrängen sie entweder jedes andre Gleichbedeutend, oderwerden mit verändertet Bedeutung diesem beigesellt. Synonymen heißen dahersinnverwandte Wörter- Oft ist die Ähnlichkeit so groß, daß nur der feinste Scharf-sinn die unterscheidenden Merkmale entdecken §ann. Dies erzeugte das Bedürfnißeiner aus logischen Grundsätzen beruhenden Regellehre für die Unterscheidung sinn-verwandter Wörter, der Synonymik. Wie die Sprache überhaupt "der sichersteMaßstab teb geistigen Anlagen eines Volks ist, so ist die Synonymik der Grad-messer seines Scharfsinns- Die metapherrcicheir mdrgenländischen Sprachen zeu-