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tionen, bei denen der Nachdruck abgeschafft ist, inS Gleichgewichtbringen.
Der naben Erfüllung dieser Hoffnung sah er mit voller Zuversicht ent-gegen. Überhaupt vertraute er ganz der am 20. Sept. 1819 durch den kauserlick östreichischen Gesandten am Bundestage feierlich ausgesprochenen Ver-sicherung*). und war überzeugt, dafi, .eingedenk des Zwecks des deutschenBundes, der für die Staaten wie für die Unterthanen einen Rechtszustandfeststellt, jede deutsche Regierung diese? Werk, das in mehr als einer Hin-sicht wol ein Nationalwerk genannt werden kann, und dem der Unternehmereinen großen Theil seines Eigenthums und seiner Thätigkeit gewidmet hatte,gegen alle willkürliche und unbillige Ansprüche vertreten und demselben, dieBestrebungen des Herausgebers unpartheüsch und ohne Leidenschaft würdi-gend, allen Schutz werde angedeihen lassen.
Die Verlagsbandlung kann daher den Erfolg des von dem Nachdrucket"Wilhelm Spitz in Köln seit 1823 begonnenen „Rheinischen Conversalions-Lepikons", sowie die Vollendung andrer Machwerke einer verfehlten Specu-lation ruhig abwarten. Auch ein Auszug aus dem §onv.-Lex. würde wenigGlück machen. Denn sollte dieser bedeutend wohlfeiler werden, so könnte ernicht niehr als die Nomenelatur eines bloßen Wörterbuches geben; zu einemWörterbuche aber gehört ein Grad von Vollständigkeit, den unser Werk we-der erreiche» kann noch will. Umfaßte er aber mehre Bände, so würde erim Preise dem Ganzen so nahe kommen, daß jeder Liebhaber doch eher zumHauptwerke greifen möchte. Denn nur durch die Stärke der Auflage desHauptwerks und den schnellen Umsatz desselben ist es dem Unternehmer mög-lich gewesen, einen Preis dafür zu machen, der in der Geschichte des euro-päischen Buchhandels und nach dem Maßstabe der jetzigen Bücherpreise inseiner Wohlfeilheit einzig ist.
Manche haben zwar ein unter der alleinigen Redaction des Hrn. Pros.Hasse, unter dem in der Note angegebenen Titel**) erschienenes, alphabe-tisch-encyklopädisches Werk als einen solchen Auszug aus dem Eonv.-Lerikonansehen wollen; allein es ist nach einem von dem Conv.-Lex. ganz verschie-denen Plane angelegt. Es enthält nämlich bloß die allgemeinen Elementar-,die Stamm- und Hauptbegriffe, oder die ersten Wurzeln der Künsteund Wissenschaften, sowie das Unentbehrlichste aus dem Umfange der-
*) Die gegen den Mißbrauch der Presse zu ergreifenden einstweiligen Maßregelnsollen keineswegs den Zweck haben, die Tbätigkeit nützlicher unv acktungswerlherSchriftsteller zu bemnien, den natürlichen Fortschritten des menschlichen Meister Fesselnanzulegen oder Mittheilungen und Belehrungen irgend einer Art, so lange ste nurinnerhalb der Grenzen bleiben, die noch keine bisher vorhandene Gesetzgebung zuüberschreiten erlaubt hat, zu verhindern".
Präsidialvortrag vom 20 . September 1819.
Seitdem bat sich Preußen mit den meisten deutschen Staaten vereiniat, um demBuchhandel Schutz gegen den Nachdruck zu gewähren c auch in den, Kaiserrkum Ost'reich darf nach einem im I. 1830 an das k. k. Eenniramr erlassene» Befehl, bis zurvölligen Erledigung dieser Angelegenheit am deutschen Bundestage, keine Bewilligungzum Nachdruck ausländischer Verlagswerke mehr ertheilt werden.
**) „Deutsche Taschen-Lncnklopädic, oder Handbibliothek des Wissens!würdigsten in -Gnstchl auf Natur und Kunst, Staat und Kirche, Wissenschaftund Silke". 2» alphabetischer Ordnung. (4 Thle., mit 50 Kxfrn., i8i6 — 20 ,Leipzig , bei Brockhaus.)