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Zwölfter Band. W bis Z.
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Weib Weichsklzopf

der Blutrache ist allgemeines Gesetz. Aber koch muß die Sache ihre Grenze habe»,wenn nicht ein allgemeiner Ansrottungskrieg Aller gegen Alle entstehen soll, und esentsteht das Recht terConipvsitionen, Abfindung des Todtschlägers mit der Familiedes Geködteten, ei» nach Verschiedenheit des Standes abgemessenes Süh,igelt,Wehrgeld, welches der Mörder zu geben und jene anzunehmen schuldig sind. Wersich weigert, tritt aus dem Bande und Schutze der Gemeinde und muh die Gefahrender ungesühnten Feindschaft wagen (ü-iclani ,»u wl). Wehrgeld mußte für denTod, aber für jede geringere Verletzung eine geringere Compositio» nach einem inden alten Gesetzen genau entworfenen Tarif, und daneben eine Ekrase für den ge-brochenen Frieden an den König bezahlt werden, bis endlich das Skrafrecht des Staatsals das alleinige anerkannt wurde. Doch hat sich die Buße für unvorsatzliche Todt-schläger noch hier und da lange erhalten. 37.

Weib, s. Frauen und Geschlecht. In anthropolog.Hinsicht vgl.nl.den Art. beninia im „l)iot, üe; 5uivi,e<-z meckicaled"; in politischer: Reiger's,Hpeain>, lnsü»ioo^nlili,'. -In vi et ickiio.'xüUitv lbn >>„»,»,» in »es z»vlitioai,tünuiinsua juriliin; oiviai;" (Grdningen 1329).

2b'e i ch b i l d heißt I) das zu einer Stadt gehörige Gebiet, bisweilen auch dieStatt selbst mit ihrem Gebiete, gewöhnlich aber die Stadtflur außerhalb der Ring-mauer», nach Eichhorn, weil man in ältern Zeiten in Deutschland die Grenzen einesStadtgebiets durch geweihte Bilder oder Crucifixe zu bezeichnen pflegte. Man hatdiese Benennung auch von dem lat. virnni. wodurch man bisweilen in Deutschland eine Stadt bezeichnete, und dem Bilde oder Siegel der Stadt, herleiten wollen;auch von Wik (Stadt) und Bill (Recht). 2) Das Stadtrecht, der Inbegriff derStadtrechte, die Iurisdiction der Ltadt. Alles, was innerhalb eines Stadtgebietesoder Weichbildes Streitiges oder GewaltthätigeS vorfiel, sollte »ach den Rechtenund Gesetzen jeder Stadt entschieden werden. Der Name Weichbild erscheint erstim 12. Jahrhunderte.

Weichsel (polnisch VUüi. lat. Vi-tnl->), ein 100 Meilen langer, schon beiKrakau schiffbarer L5 rrom, der im östr.-schlesischen Fürstenchume Teschen am nördl.Abhänge der Karpathen entspringt, in seinem Laufe gegen O. den Freistaat Krakauund Galizien umfließt, dann gegen Nordwesten das Königreich Polen durchströmt,aus demselben bei Koscheletz in Westpreußen tritt, und von da bis zu si Mundungin die Ostsee dem preuß. Staate angehört. Unterhalb Marienwcrder, bei Montan,theilt sich dieser Strom in 2 Arme. Von diesen fließt der östliche, der Nogat, 4Meile hinter Zlbing i»S frische Haff: Der westliche aber, die Weichsel , theilt sichbei Fürstenwerder, 2 Meilen vor Danzig , wieder in 2 Arme, wovon der linke nord-wärts von Danzig bei Weichselmünde in die Ostsee fällt, der rechte aber endlich, viel-mal getheilt, ins frische Haff fließt. Die Weichsel liefert viele und gute Fische; dergrößte Vortheil aber, den sie Polen gewährt, ist die bequeme Ausfuhr der LandeS-erzeugnisse, an Getreide, Holz :c., die auf einer großen Anzahl von Schiffen undFlößen jährlich nach Danzig gebracht und von da ausgeführt werden. Durchden brombergcr Canal steht sie mit der Oder in Verbindung. Unter den schiffbarenFlüssen, welche sie aufnimmt, sind der Dunajez, die Wpsloka, der Sän, dieWieprz, Pilica, der Bug mit der Narcw, die Bzura , die Drewenz und die Brahedie bekanntesten.

W e i ch se l z o p f, eine Krankheit der Haare, die zunächst in Polen ein-heimisch und dort seit den Einfällen der Tataren im 13. Jahrh, bekannt ist. DieÄrzte sind über die Natur und die eigentlichen Verhältnisse dieser Krankheit keines-wegs einig; die meisten sehen darin nur,eine Art von Krisis einer andern Krank-heit, die mit der venerischen die meiste Ähnlichkeit zu haben scheint. Andre leitendie Krankheit von der unter den niedern Ständen Polens herrschende» Unsauber-kcit, von der Gewohnheit der heißen Kopfbedeckung, von der Meinung daselbst