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Zwölfter Band. W bis Z.
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Weimar (Karl August , Großhcrzog von)

lich aufWollen-und Strumpffabriken, Leinwand und gute Färbereien. Der Groß-herzog Karl August gab seinem Lande d. 5. Mai 1816 eine repräsentative, vomdeutschen Bunde gararuirke Verfassung, nach welcher der von den gewählte» Ab-geordneten der Ritterschaft, Bürger und Bauern gebildete Landtag an den allge-meinen Landesangelegenheiten, Steuern, Landesbewaffnung und Gesetzgebung,Theil nimmt, und Presfreiheit anerkannt war. Der Grosherzog Karl Fried-rich (geb. d. 2. Febr. 1183) ist ein Schwager desKaiserS v. Rußland und Schwie-gervaterderPrinzenKarl undWilhelm v. Preußen. Dasgrofherz. Haus stammtvon der ernestinischen Linie des sächsischen Hauses ab und bildet die ältere Linie derHerzoge von Sachsen (s. d.); die grosshcrzogl. Würde hat es 1815 angenommen.Der Landtag von 1829 bestimmte die Einkünfte für 1836 auf 659,895 Thlr., dieAuSg. auf 561,438 Thlr., darunter für das Militair 80,606 Thlr. Die Landes-schuld betrug 3,608,991 Thlr. Der Haukorden vom weißen Falken wurde d. 18.Oct. 1815 mit 5 Cl. gestiftet. Das Slaatsminisierium besieht aus 8 Geh.-.Rä-then. Die Unzertrcnnbarkeit des Großherzogthums ist auf den Fall des Aussterbensdes regierenden Hauses festgesetzt. —Vgl. das „Staatehandbuch des Großherzogih.S.-Weimar-Eise,ach (We>mar1821, vom Geh. Kanzleisecretair E. Müller),und Schweizcr's „Handb. über das wcimarsche Staatsrecht". Der Großherzog v.Sachsen-Weimar und Eisenach hat mit den übrigen Herzogen des ernestinischenHauses auf der Bundesversammlung die 12. Stelle, im Plenum eine eigneStimme. Zu dem 3. Corps des BundekheereS stellt er'MIO Mann.

Weimar . I. Karl Auguä, Großhcrzog v. S.-Weimar-Eisenach.Hat irgend ein Fürst gezeigt, daß auch in einem kleinen Lande Großes geschehenkönne, so hat dies der Großherzog v.S.-Weimar gethan. Als der Großvater des-selben, Herzog Ernst August (geb. 1688), im I..1101 zurRegierung kam, theilteerste, die außer der Stadt Weimar nur wenig Ämter umfaßte, bis 1128 mit sei-nem Oheim, Herzog Wich . Ernst, einem vortrefflichen Fürsten, dessen ruhig wal-tender Sinn aber mu den, feurigen Geiste des Neffen oft wenig übereinstimmte.Der Letztere ließ sich daher die Einführung der Primogenitur desto angelegener sein,welche 1124 die kaiserliche Bestätigung eihielt. 1141 vereinigte er nach dem Totedes letzte» Herzogs v. Eisenach , Wilh. Heinricb, die Lande dieser Linie mit den (eini-gen. Er führte die Regierung mir Geist und auf eine sehr selbständige, freilich zu-weilen auch von dem Gewöhnlichen abweichende Weise. Von ibm rührt das Jagd-schloß Belvedere her. Als er 1141 zu Eisenach starb, gab die Vormundschaft übers. einzigen erst lOjähr. Printe» Veranlassung zu großen Streitigkeiten zwischen denHerzogen v. S.-Gotha, -Meiringen und -ädoburg. Der Prinz wurde in Gotha erzogen und hatte, noch nicht volle 19I. alt, am I. Zan. 1156 die Regierung (kraftkaiserl. MajorennitätSerklärung) übernommen, als er am 28. Mai 1158 schonverstarb und eine erst 18jährige Gemahlin und einen Erbprinzen von 8 Monaten(geb. am 8. Sept. 1156) hinterließ. Ein zweiter Prinz, Friedrich Ferdinand Kon-stantin, wurde noch nach dem Tote des Vaters am 8. Sept. 1158 geb. Hier er-neuerte sich der Streit über die Vormundschaft, welche jedoch vom Reichshofrathder fürstl. Mutter, der Herzogin Amalie (s. d.), Tochter des Herzogs Karl v.Braunschweig, zugesprochen wurde. Mit ihr sing sich die Blüthezcit von Weimar an, an dessen kleinem Hose sich bald ein Kranz der ausgezeichnetsten Männer ver-einte, und mit welchem Alles, was Deutschland Großes und Schönes auszuweisenhatte, in enger Verbindung war. Die Herzogin Obervormünderin, anfangs selbstnoch^unker Vormundschaft ihres Vaters, aber bald für Majoren» erklärt, widmeteder Erziehung ihrer .Lehne und der Landesverwalumg eine gleich ausinei ksame dglückliche Sorge. Mit großer Klugheit leitete sie den klemenStaat durch die schmie-rigen Zeiten des siebenjähr. Krieges. Ein vielü-ng gebildeter Staatsmann. der ä.«tere Minister v.Fritzsch, war ,hr vorzüglicher Raihgeber. Der Erbprinz war vonConrersastonSiLepston. Bd. XII. 10