Band 
Zwölfter Band. W bis Z.
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Weiiirar (Luiidstäiide)

einer so zarten Constitutlon, daß man kaum ein langes Leben für ihn zu hoffenwagte, aber sorgfältige Erziehung und die in ihm wohnende geistige Kraft machten ^glücklicherweise jene Besorgnisse vergeblich. Die fürstl. Mutter wählte ihm und dem ijünger» Prinzen Konstantin die trefflichsten Aufseher und Lehrer; Beider Gouver- !neur war von 1761 — 75 der nachmalige preuß. Ltaatsmuüster Graf v. Görz ; -Lehrer derPrinzen waren >uiter?iiikern Lleieland, v.Knebel,und für die eigentlichenRegkiitcngefchäfte der naehherige Geheimerath und Kanzler Schmid. ^m Tecbr.1174 führten der Graf v.Göp; und von Knebel ihre Zöglinge nach Paris und in dieSchweiz . Auf der Reise knüpfte sich die Bekanntschaft des jungen Herzogs mit iGökhe, welche für da? Leben und Wirken Beider so entscheidend geworden ist. Ein '17jähr. Fürst und ein 2',jähr. Dichter schlössen einen Bund, dessen 50jahr. Dauer .(von dem Einteilte Göthe'S in weünarische Dienste gerechnet) 1827 mit einer herz-lichen allgemeinen Theilnahme gefeiert wurde. Als der Herzog s. 18. 5,. zurückge-legt hatte, übergab ihm die Herzogin Mutter an s. Geburtstage, 3. Sep. 1775,die Regierung, um von da an nur sich selbst und den Musen zu leben. Was derHerzog Karl August von diesem Augenblicke an fürs. Land in einer mehr als 50jähr.Regierung gewirkt, wie s. edleMutter bis an ihren 1807 erfolgten TodallesSchöne ^und Gute schützen und fördern half, wie die Herzogin Lau,st-, s. Gemahlin, geb.Landgräfm v. Hessen-Darmstadt , vermählt am 3. Oct. 1775, mit wahrhaftfürstl. Sinne ihm zur Leite stand, kann hier nicht auseinandergesetzt werden. DieNamen Göthe, Herder, Wieland, Schiller , v. Voigt, v. Einsiedel, v. Knebel,MusäuS und viele andre talentvolle Manne" sind Zeuge Dessen, was der Geist desFürsten aus Weimar gemacht hat. Alle Zweige der Verwaltung wurden in diesen50 I. neu geordnet, der Herzog selbst, mit den Ministern Gökhe und Voigt, warder unermüdliche und eifrige Beschützer unk,Pfleger der llniversuä»» Jena . Der schönePark, das 1771 abgebrannte und aus s. Trümmern schöner wiedererstandene Re-sidenzschloß, der botanische Garten zu Belvedere , die ncucrbaute große Bürger-schule und manche andre -Schöpfung sind Beweise, daß dem Herzog kein für dieMenschheit wichtiger Gegenstand fremd blieb, und daß sich mit den beschranktenMitteln eines kleinen Landes doch durch Beharrlichkeit und zweckmäßige ThätigkeitGroßes ausrichten läßt. Zwei Mal folgte der Herzog auch dem Dränge, sich imKriege zu versuchen. Er machte den Feldzug gegen Frankreich 1792 und gegenNapoleon 1806 mit, kehrte aber, da das Glück die preuß. Waffen nicht begün-stigte, beide Male bald zu s. Lande zurück. Er schloß sich im Dec. 1806 demRheinbünde an, trat im Nov. 1813 wiederum dem großen Bunde gegen Napoleon bei, war 1815 auf dem Congreß zu Wien gegenwärtig, und erhielt mit der groß-herzogl. Würde eine Gebietserweiterung, wodurch Weimar , als die älteste Linie desGesammthauseS Sachsen, für manche frühere Ungunst der Verhältnisse nur einemäßige Entschädigung fand. Der Großherzog war einer der ersten deutschen Für-sten , welcher das dem gestimmten deutschen Volke 1815 gegebene Wort einer land-ständischen Verfassung bald und ungeschmälert gelost hat. Er versammelte 1816eine Auswahl aus den Rittergutsbesitzern, den Bürgern und dem Bauernstande,und mit ihnen wurde das Grundgesetz vertragsmäßig verabredet, welches am 5.Mai 1816 bekanntgemacht wurde. Das Regierungsjubiläum des GroßherzogS am3. Sept. 1825 war ein Volksfest im edelsten Sinne des Worts. (S. „WeimarsJubelfest am 3. Sept. 1825", 1. u. 2. Ablh., Weimar ). Auf der Rückreisevon Berlin , wo er die ihm so glücklich verwandte königl. Familie besucht hatte, »achWeimar, starb erplötzlich d. 14.Zuni 1828, in Graditz bei Torgau , an einemSchlag-flusse. Er ward neben Schiller zur Erde bestattet, Görhe wird es einst neben ihmsein. Vgl. die „Zen. Litt-Zeit.", Zntelligenzbl. Nr. 42, 42, Zuli 1828,

II. L a n d st ä n d e. Diese landständische Verfafsip<g ruht auf demselbenPrincip, welches den meiste» neuen Verfassungen deutscher Staaten zum Grundeliegt, der Repräsentation des Eigenthums nach den3Sädtcn der Riltergutöbe-