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Zwölfter Band. W bis Z.
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Wrskrschiffsahrt und »Handel

schwcmmunge» geschützt werden muß, vom Kaiser und Reich bewilligt; die StadtBremen hat jedoch dieser Verfügung stets widersprochen. Durch den Reichste:purationShauptschluß von 1803 wurde der Zoll zwar aufgehoben, aber seit einigenfuhren von dem Herzoge wieder gefedert. bis Bremen bei dem Bundestage zuFrankfurt durch s. Vorstellungen es bewirkte, daß Oldenburg den Zoll gänstich auf-hob (vorn 7. Mai 1820 an). Man rechnete ehemals d n j hrl. Ertrag desselbenauf 80 —100,000 Thlr. — 1817 hat matt den Vorschlag gemacht, die Weser mit der Elbe zu vereinigen. Die vornehmsten an der Weser liegenden Städ-te sind: Münden, Hameln, Rinteln, Minden, Nienburg und Bremen .

Weserschi sffahrt und -Handel. Die Weser, eine der vorzüg-,kichern nordischen Wasserstraßen für den deutschen Handel, theilt sich in die Fultaund die Werra . Beide sind für größere Fahrzeuge (Holzstöße ausgenommen) nur7 Meilen schiffbar, die Fulda bis Roihenburg, die Werra bis Wanfriet. DerLaus der Weser im Ganzen richtet sich vom S. nach dem N. Nur bis zur t-rIVe-u pbl'lieui läuft sie im Gebirge, das nirgends außerordentlich hoch ist und seltenenge Thäler hak. Nachher strömt sie immer in einem hielten Thale in der Ebenemit niedrigem Ufer wenigstens auf der einen Seite fort. Die Ober - und Mittel-weser war bisher wegen der vielen Krümmungen und Versandungen oft Monatelang im Sommer unschiffbar. Die Stapelstädre diesesFlusseS waren in den frühe-sten Zeiten Hanöverisch-Münden, Minden und Bremen , jedoch so, daß mün-densche Schiffer dasFahrrecht aus derWerra mit hessischen Schiffern gemeinschaft-lich, und nur die Fahrt auf der Fulda nach Kassel und von da zurück ausschließlichhatten. Zu Münden kamen gewöhnlich in einem (fahre auf der Weser 304, aufder Fulta 12o, auf der Werra 104 Schiffe an. Mittelst der Fulda gehen dieWeserfrachren über Kassel bis Hersfeld, und auf der Werra bisWansried; durchdie schiffbare Aller bis Celle , und mit Hülfe der Aller und Leine, welche sich imlüneburgischen Amte Ahlden vereinigen, bis Hanover . Außerdem aber kommenviele Güter auch auf der Achse von und nach Münden aus Hessen, Thüringen ,Sachse», Frankfurt und Baiern, um von oder nach Bremen spedirt zu werden.Die Schiffe der Weser haben dreierlei Namen und Größen. 1) die größten wer-den Böcke genannt, sind 118—120 F. lang und 8>—0 F. breit, um 30 — 40Lasten zu tragen. 2) Die mittlern heißen After, Achter oder Hinterhänge, sindgewöhnlich 106 —108 F. lang und 6 — 7 F. breit, und laden 20 — 25 L. 3) Diedritte Art führt den Namen Büllen; ihre Länge steigt auf 60—65, und die Breiteauf 3^ F.; ihre Ladung aber besteht in 10 L. Diese 3 Schiffe machen, wenn siebeladen sind, eine Mast aus, die bei vollem Mast 60 — 79 L. ladet. Sie müsienvon Bremen bis Hameln durcb Leinenzieher, zuweilen 40 — 70 an der Zahl, vonHameln bis Münden durch Pferde gezogen werde». Folgende Mängel und Hin-dernisse standen der Weserschifffahrt entgegen: 1) Das getheilte Staatsintereffe dervermiedenen, an jenem Flusse Besitzungen habenden Fürsten . 2) Die Beschrän-kung der Freiheit der Schifffahrt darauf. 3) Die übermäßige Anzahl der Zölle undsonstigen Abgaben an jenem Flusse. 4) Die mangelhafte Wasserschaden-, Was-serbau- undSchifffahrtSpolizei hinsichtlich desselben. Zwar suchten die bei der We-serschifffahrk vorzüglich interefsirten Fürsten schon früher durch Conferenzen 1696und 1700 diesen Mängeln und Hindernissen zum Theil abzuhelfen; allein so zweck-dienlich solche auch waren, so fruchteten sie doch nur wenig, und es blieb in dieserHinsicht noch immer viel zu wünschen übrig. Was selbst diese Conferenzen nichtbewirken konnten, glaubte der bremer und oberländische Handelsstand durch einevon ihnen ernannte Deputation zur Beförderung einer zweckmäßigen Weserschiff-fahrtSordnung zu erreichen. Es erschien auch wirklich (1815) von dieser Deputa-tion ein sogen, oberländ. WeserschifffahrtSregulativ, 1816 und 1817 2 Nach-träge hierzu, 1818 ein dritter, 1-819 ein vierter und 1820 ein fünfter und sechster