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Zwölfter Band. W bis Z.
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Vosörschifffahrt

nehmen. §>n Gleiches wurde von tei^ heffen sck'aumbui g. Regierung verordnet.Die zum Vorspann nöthigen Pferde sollten die Schiffer, so viel als solches ihnnlichist, von hessischffchaumburg. Unterthanen und besonder? au? denjenigen Ortschaftreu nehmen, durch deren Feldmark der Lüüenzug ging. Diese? vielfache Umspan-nen verursachte den Schiffern unnothigen Aufenthalt und mehr Kosten. Der Schif-fer »niste mit seinen Schiffen anbinden, Boten nach den öfter vom Strom entlege-nen Dörfern zu den neuen Vorspännern schicken, die nicht selten mit ihre» Pferdenim Felde oder anderweit beschäftigt waren, woher solche dann erst geholt und ge-füttert werden muhten, und dergl. Aufenthalt?,» fachen mehr. — Ein dritte? Hin-derniß der Weserschifffahrt war die übermäßige Zahl der Zölle und sonstigenAbgaben auf diesem Strome. Anker dem hemogl.-oldenburg . Zolle zu Elsffethbeim Einstus der Weder in die Nordsee, zählte nur» von Kleinen bi? Münden noch22 Zölle, nämlich: Diene, Mfthede, Hora. Nienburg, Landoberg, Stolzenau (Hanover zugehörig?, SchlüssAburg, Petershagen , Hausbergen, Dlorho (Preu-ssen), Erder (Lippe), Rütteln, Rimbeck (Heffen), Hameln , Ohsen, Grohnde,Polle (Hanover), Holzminden (Kraunschweig), L aienforde (Hanovcr), Beverun-gen (Preussen), Gisselwerder (Heffen), Münden (Hanover). Fast auf jede Meileeinen Zoll, die zum Theil hohe und sehr verschiedene Tarife hatten. Die Erlaub-niß zu Anlegung te? elsstekher Zolle? war dem Grafen Anton Günther von Olden-burg von dem Kaiser Ferdinand l >. murr kurfürül. Einwilligung (31. März 1623)ertheilt. Wider diese Verleihung Protestnoten zwar die Bremer au? dem Grunde,weil ihnen allein die fffirisdicrion aufdcr ganzen Weser unteihalb der Stadt zustehe,fehl' nachdrücklich. Sie konnten e? indessen nicht verhindern, daß der Graf vonOldenburg 1624 winuch in den Besitz diese? Zolle? kam, und daß diese Zollver-leihung vom Kaiwr Ferdinand lll. sowol (16L8), al? auch nachher von Neuem wie-derholt und bestätigt wurde. Die Grafen von Oldenburg erhielten nicht allein durchden weüfilischen Frieden die Bestätig!» g seue? Zolle?, sondern der Kaiser erklärteauch (den 2T Oek. 1652) die Siadi Bremen in die dicht, weil sie e? versucht hatte,noch »ach dem Friedensschlüsse den Vorwand wegen der Zurisdiction aufder Weserunterhulb Bremen geltendzumache», und sich jenem Zolle mit Gewalt zu wider-setzen. Nach dem neuen Generalplane der Entschädigung der Fürsten in Deutsch-land , welcher am 6. Oet. 1862 der Reichsdeputation zu Rogensburg übergebenwurde, sollte der Herzog von Holüein-Oldenburg für die Aufhebung de? elsflerherZolle? die Abtretung einiger Dörfer in dem Gebiete von Lübeck , und für seine Rechte,nebst de -en de? Eapitel? in dieser Sucht, da? Bisthum Lübeck , da? hanöv. AmtWildeshausen und die inünsterischen Amter Vechte und Kloppenburg erhalten.(Indessen schloffen sich die mit ihm angeknüpften Unterhandlungen mit der Beibe-haltung te? elssteche-' Zolle?, so sehr Bo, «aparte, und vorher schon da? franz. Di-rektorium auf dein Cougreffe zu Raüadt, die Aufhebung desselben gefedert hatten.Endlich ward die Entschädigung desselben für den Verlust jene? Zolle? zu dessen Zu-friedenheit durch eine am 6. April 1863 zu Regensburg zwischen dem oltenburg.Comiti. lgesandten und den Ministern der beiden vermittelnden Mächte unterpreuß. Mitwirkung geschlossene Convention bestimmt. Der Herzog behielt, außerden ihm bereit? al? Sehadloshaltung zugestandenen Besitzungen, noch den lOjäh-rigen Genuß de? einträglichen elrsteiher Zolle? vom Anfange 1865 an gerechnet.Längst hatte der Zoll seine Beendigung erreicht, und doch winde dieselbe zuerst nachvielen Vorstellungen von der frei.» Hansestadt Bremen bei dem deutschen Bunde?-tage (am '.Mai 1826) bewirkt.

Au? der frühern willkürlichen Anlegung der Weserzölle läßt sich leicht auf dieMannigfaltigkeit der Grundsätze, nach Leuen die Zölle erhoben wurden, schließen.Es ward von einer und derselben Waare der Zoll an verschiedenen Zollstationen,nach ganz verschiedenen Sätzen, die sich lediglich auf die Observanz gründeten, er-