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Zwölfter Band. W bis Z.
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216 Weserschifffahrt

hoben. Die sonstigen Abgaben, außer dem Zoll, auf dem Weserstrome warenfolgende: >->) das Tonnen- und Daakengeld unterhalb Bremen ; I») das Treibgcldfür den Lmienzug mit Pferden; <-) das Hafen - und Zeichengeld zu Petershagen ;<>) das Bollwerksgeld ;u Preußisch-Minden; < ) das Commandantengeld zu Nien-burg, Minden, Rinteln, Hameln, Härter und Münden ; l) das Liniengeld zuCAohnte; H das schleusen-, I^ebenanlage- und Schiffsgeld zu Hameln , sowieauch der Iahrgullon daselbst; !,) das Mastgeld. ->) In den Mögenden, wo dieSchifffahrt getrieben wird und das Fahrwasser nicht ganz sicher ist, werden ge-wöhnlich Baa ke n ss. d.) angelegt. Auch auf der Weser unterhielt die freie Reichs-stadt Bremen unterhalb derselben eine beträchtliche Menge Baaken. Es warenTonnen, welche ungefähr 2 Meilen unterhalb der Stadt, in der Gegend des Ha-fens zu Degesack, ihren Anfang nehme» und von da auf beiden Seiten des sichernFahrwassers in Entfernungen von 4 und H Meilen den ganzen District von beinahe9 deutschen Meilen hinuntergehen, den die Weser zwischen den HerzogthümernBremen und Oldenburg hinströmt, ja noch weiter, sodaß die letzte oder Schlüssel-tonne über 5 deutsche Meilen von der äußersten Spitze des butjadinger Landes, demDorfe Langwarden gegenüber, entfernt, und mithin in der Nordsee , auf einerSandbank, benannt das Bollenzvel, erbaut, befindlich ist. Für den Nutzen, dendie Tonnen und Baaken der Schifffahrt gewähren, erhob die Stadt Bremen , odervielmehr das dortige (lolWInn, .-><-,,!>>> »>i>. unter der Benennung des Tonnen-und BaakengeldeS, eine Abgabe, nicht allein von den auf der Weser ankommendenund abgehenden Schiffen, sondern auch von den Eigenthümern der durch die Schiffetransporrirten Waaren und Güter, b) Das Treib- oder Triftgeld ward zu Aus-gleichung des durch den Linienzug mit Pferden den Uferinteressenten verursachtenSchadens und zu Verbesserung der Triften bezahlt und verwandt. Dasselbe be-trug im k. hanöv. Territorium, soweit solches die Weser durchströmt, von jedemPferde 1 Thlr. Cassenmünze, welches bei dem Zollamte zu Dreyen erlegt ward.Außerdem erhielten die die Schiffer begleitenden Achtsmänner von jedem Schiffefür jede Meile 24 Mgr. Cassenm. für ihre Mühewaltung. Die übrigen Triftgel-der waren meistens willkürliche Anmaßungen. >) Zu Petershagen (Preuß.) wurdevor ein paar Jahrzehnten zur Sicherheit der Schifffahrt im Winter ein Hafen an-gelegt, dessen sich die Schiffer jedoch wenig oder gar nicht bedient haben. Dessen-ungeachtet wurde da eine Abgabe u. d. N. Zeichengeld, und zwar doppelt, beimZollamre Petershagen und Hausbergen, gehoben, nämlich für einen beladenenBok 6 Mgr., für einen Hinterhang 6 Mgr. und für einen Bullen 4 Mgr. Conv.-M. >!) Die Durchfuhr unter der Brücke zu Minden war bei etwas Hohem Was-ser immer sehr gefährlich, und der Bogen, welchen die Schiffe passiven mußten,war der dritte von dem Stadtufer. Zur Sicherheit der Durchfahrt wurde auf Ko-sten der Weserschiffer N10 vom Ufer bis an den zu passirenden Bogen ein Boll-werk von starkem Holze angelegt; die Kosten betrugen ungefähr lOOTHlr., und dieKosten einer Haupkreparatur l784 554 Thlr. 23 Mgr. 4 Pf. Zur Bestreitungund allmäligen Tilgung dieser Baukosten, sowie zur Erhaltung dieses Bollwerkes,mußte von zener Zeit an auf dein Zollamte zu Blocho von jedem passtrenden Fahr-zeuge eine bestimmte Abgabe u. d. N. Bollwerksgeld, nämlich 30 Mgr. von jederMast, erlegt werden. Diese von den Schiffern gesetzte Tare war indessen keinekönigl. oder städtische Abgabe, und konnte zu jeder Zeit von den Schiffern aufge-hoben werden, v) Das Commandantengeld sollte eine Art von Geleitsgeld undeine Abgabe aus den ältesten Zeiten für ein zum Schutz der Schiffe mitgegebenesMilitaircommando sein; also eine Art von Zoll, der auf der Weser durchaus längstnicht mehr statthaben sollte. I') Das Liniengeld zu Grohnde betrug für jede Mast4 Mgr. 4 Pf. Cassenm. und wurde von dem dortigen Zollamts erhoben. Es warwahrscheinlich eine Abgabe für das Niederlassen und Aufziehen der Fährlinie bei der