Weserschifffahrt 217
Durchfahrt der Schiffe daselbst. Mit dem Schleusengelde hatte es folgendeBewandtniß: Es wurde nämlich (1134) der Gefahr der Schifffahrt aus der Weser in Hinsicht der Durchfahrt zu Hameln durch das Loch, mittelst der Erbauung dervortrefflichen hamclnschen Schleuse, welche 80,000 Thlr. kostete, abgeholfen.Die von den Weserschiffern an die Stadt Hameln zu zahlenden jährl. 100 Thlr.für die Durchfahrt durch das hamelnsche Loch und für die Niederlage der Waaren,wie auch die übrigen beträchtlichen Kosten, sielen deshalb nunmehr weg, und tratan deren Stelle das Schleusengeld. Der Tarif desselben war nach der innern Fuß-breite der Fahrzeuge bestimmt. Der Zahrgulten zu 20 Mgr. wurde von uraltenZeiten her als eine Domanialabgabe von jedem der Hameln passirenden Schiffer,welche große Fahrzeuge haben, alljährlich ein Mal an das Zollamt zu Hameln ent-richtet. >>) Die Fühlbarkeit der Weser, das Flußbette zu unterhalten, ist von denbeiden Schiffergilden zu Dlotho und Münden eine Abgabe von jeder Mast, wozu2 Fahrzeuge, jedes von 38 — 40 Last gehören, bestimmt worden. Es betrug fürjeden die Weser passirenden Dok 12 Mgr., für einen Achter oder Hinterhang0 Mgr. und für einen Bullen 6 Mgr., welche Mastgclder von den Schiffern, dieoberhalb Hameln wohnen, zu Grohnde, und von denen, die unterhalb Hameln wohnen, zu Vlotho bei den Zollämtern entrichtet wurden. Es ward von den Zoll-beamten eine Separatrechnung darüber geführt, und solche Gelder beim Jahresab-schlüsse, nach Abzug der Erhebungsprocente, an die resp. Schiffergilden abgelie-fert. — Ein viertes allgemeines Hinderniß, welches der Schifffahrt auf der Weser entgegenstand, war die mangelhafte Wasserschaden-, Wasserbau- und Wchifffahrts-polnei auf diesem Strome. Ausbesserungen waren an vielen Stellen und Ortender Weser durchaus nothwendig. Allen Mangeln hätte mit vereintem Willen leichtabgeholfen werden können; allein das getheilte Staatsinteresse, die Besorgniß derUferinteressenten und die verschiedenen Ansichten der Artisten hatten dieses verhin-dert. Während sich die Landeshoheiten mit der Feder stritten, fing der besorgte,mißtrauische Landmann den PrMß mit der Erecution an, und endlich machte dermit dem Wasser- und Uferbau beauftragte Ossiciant einen übertriebenen Kostenan-schlag. Zu tcm vierten Hindernisse, welches der Weserschifffahrt entgegenstand,gehörte auch noch die mangelhafte SchiffsahrtSpolizei auf diesem Flusse. Die be-standenen Verordnungen wurden zum Theil nicht befolgt. Es mangelte an Krah-nen und öffentlichen Wagen, sowie auch in mehren Weseruferstaaten an einer schnel-len Justiz in Handlungg- und Schiffsahrtssachen. Nur Bremen machte hierin eineehrenvolle Ausnahme. Da gehörten von jeher und gehören jetzt noch die Rechts-streite in schiffsahrtssachen vor das Gastgericht, und wurden von demselben sum-marisch behandelt. Eine am ganzen Weserstrome gleichförmige, kraftvolle, schnelleJustiz in HandlungS- und Schifffahrtsprocessen, besonders eine sehr strenge Cri-minalzustiz hinsichtlich der Beraubung der Güter, wenigstens zu Bremen undMünden , mit erfahrenen Beisitzern aus dem Handels- und Schifferstande versehen,wurde» längst gewünscht. Bei dem getheilten Interesse der Weseruferstaatcn wares sehr wichtig und eigentlich nothwendig, dieselben zu vermögen, Alles, was sichauf die Fahrt auf dem Weserstrome bezieht, durch eine gemeinschaftliche Überein-kunft festsetzen zu müssen. Sie machten sich auch wirklich hierzu auf dem wienerCongresse verbindlich, da dessen Schlußacte mehre Artikel für die Schifffahrt aufden Flüssen enthalt, die in ihrem schiffbaren Laufe verschiedene Staaten trennenoder durchströmen. Sechs Monate nach Beendigung des Congresses sollten sichCommissarien zu Regulirung einer gemeinschaftlichen Übereinkunft versammeln,welchen die in den Artikeln enthaltenen Grundsätze als Basis ihrer Arbeiten dienensollten. Es dauerte aber ebenso viele Jahre als Monate, bis die WeserschifffahrtS-commlssion (1821) in Minden in das Leben trat. Es erschienen da Bevollmäch-tigte von Preußen, Hancver, Kurheffen, Braunschweig, Oldenburg , Lippe-Dek-