220 Weserschifffahrtsacte
wärtige neue Zollsystem verdankt diesem Umstände seine Entstehung. Man gingdabei, wie es scheint, von dem Gesichtspunkte aus: den Speditionshandel von demeignen und dem Commissionsgeschäfte ganz zu sondern, und den erflern, für den,soweit er transitirend ausder Weser geführt werde» konnte, durch die Weseracte einefeste Norm gegeben war, in allen Beziehungen, die Spedition mochte zu Wasseroder zu Lande, oder theils zu Wasser, theils zu Lande besorgt werden, dem durchdie Weseracte festgestellten Tarife gleich zu setzen, sodaß die Spedition über Bre-men hinsichtlich der Abgaben nicht mehr erschwert sei wie die über jeden andernWasserplatz. 4s wurde daher festgesetzt: daß alle über Bremen gehende Spedi-tionsgüter künftig keinen höher» Abgaben unterliegen sollten, als sie für denTransitauf der Weser an dem bremischen Weserzollamte zu erlegen Hütten, nämlich 15Grote von jedem Schiffpfunde300 Pfund, oder da 4 Pfenninge einen Mrotenmachen, 60 Pfenninge per Schiffpfund für Güter erster Classe, und den in derWeseracte stipulirten Ermäßigungen dieses Normalsatzes für Güter von geringermWerthe. Selbst dieser Zollsatz wurde aber zu Anfang 1826 von 5 Grote auf 4moderirt, um mit der inzwischen durch die RevistonScommission tu Stande gebrach-ten allgemeinen Herabsetzung der Wesertransitzölle gleichen Schritt zu halten. An-dre Grundsätze wurden dagegen für die Verzollung der dem eignen Localwaaren-Vertriebe angehörigen Güter aufgestellt, und die davon zu entrichtenden "Abgabenauf ein Werthverzolkungssvstem basirt, welches unter Aufhebung der sämmtlichenältern verschiedenartigen Abgaben sich aus einen ganz einfachen Eingangs- und Aus-gangszoll reducirte. Der letzte trifft alle von Bremen ausgeführte Waaren und be-trägt von 100 Thlr. Werth 8 gute Groschen oder j Proc. Der erste oder derEingangszoll von 12 guten Groschen für 100 Thlr. Werth wird dagegen nur vonden Gütern, die seewärts in Bremen eingeführt werden, entrichtet. Die Einfuhrin Bremen landwärts und die Weser herabkommend, für welche Bremen selbstnicht einmal seinen Weserzoll erhebt, ist gar keinen Eingangszöllen unterworse».
Die Vorzüge dieses höchst einfachen, durch seinen Tarif nicht drückenden, unddadurch, daß seine einzige Controle in derGewissenbaftigkeit der Pflichtigen besteht,den Geschäftsbetrieb nicht hemmenden Zollsystems, sind unverkennbar. Es belastetjeden Waarenartikel verhältnißmäßig gleich. Der Wechsel der Waarenpreise, dersteigenden und fallenden Conjunctur äußert serneWii kung auf den Betrag der vonden Gütern zu erlegenden Abgabe, und diese schließt sich auf solche Weise immergleichmäßig dem Gange des Handels an. — Dem 3. Capitel der Weserschiff-fahrtsacte, welches von der Tonrrole handelt, ist von der Weserschiffahrtscommis-sion auch eine besondere Aufmerksamkeit gewidmet worden. Jedem Staate bliebzwar das Recht, die Übereinstimmung der Manifeste mit dem wirklichen Inhalteder Ladung zu untersuchen; doch beschränkte man die für Schifffahrt und Handelhöchst lästige und nachtheilige Nachwägung und materielle Derisication auf be-stimmte 3 Fälle; auch wurde zu Abwendung aller Willkühr genau entwickelt, wasals Begründung des Verdachts angenommen werden soll. Für möglichst schnelleAbfertigung der Schiffer bei den Zollbehörden ward ziemlich Sorgfalt getragen,insofern nicht Nachwägungen oder materielle Deriflcakionen eintreten. GenaueBestimmungen sind in Hinsicht der Ausladungen getroffen, und jedem der einzel-nen Uferstaaten bleibt überlassen, die AuSladungSplätze festzusetzen, sowie er auchtransitirenden Schiffen Begleiter, jedoch ohne Kosten für die Schiffer, mitgebenkann. Die im 4. Capitel enthaltenen Maßregeln gegen natürliche Schifffahrts-hindernisse und Unglücksfälle sind ziemlich generell und bei weitem nicht so sorgfäl-tig angeordnet, als dies auf dem Rheinstrome der Fall ist. Es fehlt hier, wie inHinsicht der Leinpfade im 5. Capitel, an einer durchgreifenden Centralaufsicht, unddem Ermessen, sowie dem speciellen Interesse der Uferstaaten, bleibt sehr Vielesüberlassen. Das 6. Capitel der Weserschifffahrtsacte stellt in einem einzigen Pa.