Weserhandel 22?
sichrer eine Abgabe unter dem Namen des WeddegeldeS erlegen. Seit dem Ab-schluß der Weftracte wurde kiese Erhebung hinsichtlich aller nicht für Bremen be-stimmten Schiffe eingestellt, hingegen für die mit Bremen in Frachtverkehr treten-den Schiffe, hinsichtlich deren man sie als bloße Localabgabe, die als solche demWirkungskreise der LchifffahrtScommission fremd geblieben sei, betrachtete, beibe-halten. (-legen diese Ansicht wurde bei der Revisionscommission von Seiten Ol-denburgs Zweifel erregt und nach sehr ausführlichen Erörterungen von den übrigenRegierungen der Wunsch zu erkennen gegeben, Bremen möge diese Erhebungen inihrer bisherigen Form, welche sich zu sehr einer durch die Weseracte abgeschafftenSchiffsrecognitionsgebühr nähere, einstellen und eine andre wählen, welche daseigentlich der Abgabe jetzt zum Grunde liegende Fundament, die Besteurung desmit Bremen betriebenen Frachtverkehrs, für den es ohne Zweifel die Bedingungenfestsetzen kann, unter denen es denselben gestatten will, deutlicher hervorhebe.Diese» Wünschen seiner Mitufersiaate» zu entsprechen, hat Bremen jene älternAbgaben durch eine Verordnung vom 12. Zuni 1826 aufgehoben und eine Fracht-abgabe den für Bremen Mit Frachtgütern einkommenden Schiffern dahin aufer-legt, daß dieselben für jedes Schiffspfund ihrer Ladung eine Abgabe von 1! (No-ten oder 6 Pfennige» zu zahlen haben, welche Abgabe aber für die eignen bremi-schen Schiffer, sowie für die Schiffer derjenigen fremden Nationen, mit welchenBremen in vertragsmäßigen ReciprocikätSverhältnissen steht, auf die Hälfte oder8 Pfennige moderirt ist. Die Controle der Zollabgaben ist für den Transit aufder Weser nach den Grundsätzen der Weserschifffahrttacte eingerichtet worden, dadiese darauf berechnet sind, auch den übrigen Staaten, bei der Unmöglichkeit, jedeEinladung genau zu beachten, eine Sicherheit für ihre Zollgefälle zu gewähren.Für den ganzen eignen Ein - und Ausfuhrhandel findet der bremische Staat in derGewissenhaftigkeit seiner Angehörigen eine Eontrole, welche bisher nichts zu wün-schen übriggelassen hat. Eine Untersuchung, ob sich wirklich in einem Cello dieWaaren von der angegebenen Art und von dem dcclarirren Werthe, oder vielleichteine 50 Mal kostbarere befinde, kennt man in Bremen nicht und vertraut darinunbedingt der Versicherung des Betheiligten auf dessen Bürgereid. Auch für denHandel der übrigen Weseruferstaaten gibt die neue Schifffahrtsacte mit den Abän-derungen der Revisionsconimission die schönsten Hoffnungen, wenn, wie nicht an-ders zu erwarten ist, von Seiten ihrer Regierungen gehörig mitgewirkt wird.Künftig wird Hanover mehr als bisher und wohlfeiler Holz, Eisen, Linnen ic.nach Bremen zum dortigen Verbrauch oder noch häufigerer weiter» Verschiffungsenden. Besonders muß das fruchtbare und gebirgige HilteSheim sehr dadurch ge-winnen, wenn es leichter als bisher das ferne Bremen Mit seinen trefflichen Er-zeugnissen beschicken kann. Wir nehmen nämlich an, daß, wenn einmal die Weser-schifffahrt lebhaft geworden ist, auch auf den Nebenströnien Aller, Leine, Ruhmeu. a. Flüssen etwas Andres als Holzflöße zu Wasser versendet werden. -Olden-burg , dessen Hunte und Ochtum in die Weser fließen, hat zu wenig Canalabwässe-rung, und leidet daher an niedrigen Lagen und Mooren; zugleich haben seine land-wirthschaftlichen Familienstellen zu viel entlegenes und zerstreutes Land, ebendahernoch so viele öde oder schlecht genutzte Gemeinheiten. Kann zwar -Oldenburg jetzt weder sämmtliches Getreide noch fettes Vieh, die es beides im Überfluß lie-fert, vortheilhaft im Auslande absetzen, so ist es doch nur selten darauf gefallen,statt jener Erzeugnisse andre Handelsgewächse zu erzielen. Lteine Schaf- undObstbaumzucht sind noch in der Kindheit, die Bienenzucht und der Hopfenbau sehrmäßig. Bisher handeln, außer Ostfriesland, Oldenburg und Hanover säst garnicht mit einander, und wenngleich der Seehasen Bracke immer mehr Tiefe undSicherheit erhälft so entbehrt er doch noch den nicht sehr kostbaren Verbindungs-canal mit der Zade, der den Schiffen aus der Weser auszukaufen erlauben würde,