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Wessen berg
von ihm in monatl. Heften bei Hei der in Freiburg herausgegebene und mit den vor-züglichsten Auffitzen derselben ausgestattete „Archiv für die Pastoralconferenzen inden Landcapiteln des BiSthums Konstanz" ein wirksames Hülfsmittel wurde. Ersuchte dabei der deutschen Sprache in der kirchlichen Liturgie den ihr unter Deut-schen gebührenden Einfluß zu verschaffen, deutschen Kirchengesang einzuführen, dieSeelsorge fruchtbarer zu machen und durch gemilderte Faste,imandatc das Volk zuüberzeugen, daß es christlicher sei, Laster und Sünden als Eier, Butter und Fleischzu meiden. Auch verfuhr er bei Ertheilung von Diöpensationen, welche die römi-sche Curie sonst in ihren eignen Geschäftskreis zu ziehen pflegt, nur nach den Anwei-sungen s. Bischofs (Dalberg) und der durch die Umstände gebotenen Billigkeit. ZmEinverständnisse mit der Regierung des Cantons Luzern, welcher bis 1815 unterdas BiSthum Konstanz gehörte, ging er schon 1808 an die Ausführung desPlangder Aufhebung einiger Klöster, zur Gründung eines Priesterhauses und Seminarsfür junge Geistliche und einer großen Armenanstalt. Überdies konnte er bei der da-maligen Schwäche des römischen Einflusses es um so eher wagen, den deutschenTheil des konstanzer Kiichensprengels standhaft gegen die Eingriffe der päpstl. Nun-ciatur zu Luzern zu schützen, je ungesetzlicher diese Anmaßungen waren. Diese Be-hörde hatte ihn daher schon längst unter den Verdächtigen bezeichnet, als Dalbergihn 181t, mit Zustimmung des GroßherzogS v. Baten, zum Coadjukor oder Nach-folger in seinem BiSthum Konstanz ernannte. Unter den gehässigsten Beschuldi-gungen verweigerte die römische Curie ihm die Bestätigung, und da nach Dalberg'STode die Capikularen von Konstanz ihn zum BiSthumSverweser erwählten, befahlihnen der Papst sogleich, durch ein Breve vorn 15. März 1817, ein Subject zu wäh-len, das in bessern. Rufe stände. Ungenannte Römlinge und Freunde der Finster-niß hatten der römischen Curie diesen Voiwand an die Hand gegeben, dem dieStimme aller verständigen Katholiken in Deutschland und insonderheit das Aeugnißder konstanzer Geistlichkeit laut widerspricht. Sie that durch diesen Schritt mehrals ihr zukam, weil ein Capitularvicar der kanonischen Bestätigung des Papstesnicht bedarf, und diese einem Coadjutor auf «„erwiesene Beschuldigungen hin nichtverweigert werden kann. Außerdem bestimmen die Concordate der deutschen Für-sten mit dem Papste, daß jeder bei Letzter», Angeklagte sich vor abgeordneten Rich-tern seiner Nation in Deutschland vertheidigen darf. Auch dies wurde dem edelnW. verweigert, und die unbedingte Niederlegung seines Amtes von ihn, gefedert.Er reiste daher noch in denis. Jahre nach Rom , um sich persönlich zu rechtfertigen.Die schöne Frucht dieser Reise war 1818 ein Band Gedichte u. d. T.: „Blüthenaus Italien ", welche den schon früher durch treffliche religiöse Gedichte und s. grö-ßere epische Dichtung „F-,n lon" (18!2) begründeten guten Ruf seiner zarten,sinnvollen und frommen Muse aufs Neue bestätigten. Seinen Hauptzweck aberhatte W. in Rom nicht erreicht. Die Erwiderungen des CardinalEtaatSseeretairSConsalvi auf seine VertheidigungSschriften enthielten Nichts als eine Beenge theilswahsheitswidriger Beschuldigungen, theils ungerechter Vorwürfe, welche W.'s ver-dienstliche Leistungen zum Verbrechen machten, und schlössen stets mit dem A»lin-ncn einer unbedingten Verzichtleistung aufsein Amt. Durch diese jeden Rechtswegabschneidende Willkür sah er sich genöthigt, der römischen Curie endlich zu erklären,daß er aus der Linie seiner Verpflichtungen gegen seinen Landesherr», das BiSthumKonstanz und Deutschland stillstehen müsse, nachdem er seine persönliche» Gesin-nungen gegen das Oberhaupt der kathol. Kirche ausgesprochen habe. Zn diesermännlichen und gesetzmäßigen Haltung gegen die römische Curie bestärkte ihn derBeifall seines Großherzogs. der sich Willens erklärte, den Generalvicar v. W. in der'Ausübung seines Anus ferner zu erhalten und zu schützen, und damit den Befehl anihn verband, sich durch Nichts, was sich nicht durch klares Recht der Kirchensahun-gen und sestzegrüiidetc Observanz über alle Zweifel erhoben habe, in seinem Amte