Band 
Zwölfter Band. W bis Z.
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Westgothen

Unabhängigkeit nach behaupteten, war eine der Ursachen seiner innern Schwäche.Dazu kam das unglückliche Verhältniß der Eroberer zu den Besiegten, da jene sichzu der arianischen Lehre (s. Arianer ) bekannten, die den katholischen Provinzia-len oder Abkömmlingen der römischen Ansiedler so verhaßt war, und dies hatte dienachtheilige Folge, daß eine schroffe bürgerliche Absonderung zwischen Gothen undRömern entstand, und die kathol. Geistlichkeit sich desto fester an einander und anRom anschloß. Dieser früh entstandenen Keime des Verderbens ungeachtet undtrotz der Störungen, welche durch häufige Thronwechsel und Parteiungen in einemWahlreiche herbeigeführt werden mußten, breitete sich das westgothische Reich im1. Jahrh, seines Daseins auch jenseits der Pyrenäen immer weiter aus und erhieltdurch Staaiseinrichtungen innern Bestand. Eurich , der fünfte König, der von466 — 83, bei dein gänzlichen Verfalle des römischen Reichs, große Eroberungenin Gallien und Spanien machte, gab den Westgothen, die früher nach Rechtsge-wohnheitcn waren gerichtet worden, geschriebene Gesetze, die von seinen Nachfol-gern erweitert und in eine Sammlung (s, Lindenbrog'S „länckex le^um autle,, ni-mm" und Canciam's „I>i,ili.,ioi i,m aiitie/nae:", Vened. 1781 fg., 4 Thle.)gebracht wurden, welche die vollständigste aller germanischen Gesetzgebungen istund das Recht schon in einer hohen Ausbildung zeigt. Sein Nachfolger Alarich sammelte auch hier seinen römischen Unterthanen in Gallien Gesetze, die er durchrechtsgelehrte Abgeordnete aus dem Theodosianischen Codex, den Verordnungender spätern Kaiser und andern Quellen ziehen ließ, um zwar den Provinziellen ihrealten Rechte, aber die verbindende Kraft des Gesetzes doch aus seiner landesherr-lichen Gewalt hervorgehen zu lassen. So lange die gesetzliche Kraft dieses Rechts-buchü bestand, die erst um die Mitte des 7. Jahrh, aufgehoben wurde, blieb derverschiedene Gerichtsstand der Westgothen und Römer. Die Schwäche des wesi-gothischen Reichs wurde offenbar, als es an der Loire mit den erobernden Fran-ken in Berührung kam, da der kathol. Clodwig (s. d.) unter dem Dorwande,es sei unrecht, die ketzerischen Westgothen in dem schönsten Theile Galliens herrschenzu lassen, den friedlichen Alarich angriff und ihn bei Vougle (507) schlug. DieFranken besetzten ebne Widerstand die meisten Städte in Südgallien, und das Reichder Westgothen wäre in großeGefahr gerathen, wenn sich nicht der OstgothenkönigTheodorich (s. d.) ihrer angenommen hätte. Während er die Vormundschaftüber den Thronfolger, seinen Enkel, Amalarich, führte, benutzte er die günstigeGelegenheit, sich eines Theils der den Westgothen noch gehörenden Besitzungenim südlichen Gallien zu bemächtigen, und nach langer Trennung beider Völker be-stand eine Zeit lang eine innige Verbindung zwischen Ost- und Westgothen. Nachseinem Tode entstand bald Verwirrung im westgothischen Reiche, und immer auf-fallender wurde der verderbliche Einfluß der Glaubensverschiedcnheit zwischen denarianischen Westgothen und den kathol. Provinzialen, die bald mild behandelt,bald gedrückt wurden. Mit neuer Kraft erhob sich das Reich unter dem kühnenund verständigen Leovigild (568 — 86), der die Sueven völlig besiegte, die Gesetzeverbesserte, die Macht der Großen einschränkte, Toledo zum Königssitze erhob unddie königl. Gewalt erblich zu machen suchte. Sein nicht minder ruhmvollerSohnReccared ging 589 zum kathol. Glauben über, wodurch die nachtheilige Trennungim Reiche aufgehoben wurde, und Gothen und Spanier zu Einem Volke ver-schmolzen. Dieser Übergang hatte auf die Staatsverfassung den wesentlichstenEinfluß, und kaum war der kathol. Glaube Staatsreligion geworden, als dieGeistlichkeit, die sich während des frühern Drucks an festes Zusammenhalten ge-wöhnt hatte, zu einer vorherrschenden Gewalt gelangte, wie sie bei andern germa-nischen Völkern nicht aufkam, und eine von der römisch-päpstl. unabhängige Hier-archie sich ausbildete. Die arianischen Bischöfe hatten ruhig in ihren Sprengelngelebt und keinen Einfluß auf die öffentliche Verwaltung gehabt; die kathol. aberstrebten bald nach thätigem Anthest an den Staatsangelegenheiten, um die erlangte