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Wette (de)
Gedichte zusammengereihtworden wären, welches die Verherrlichung derTheokratiezum Gegenstände gehakt hätte. Mit allgemeinem Beifall dagegen ward die inVereinigung mit Augnsti von ihm bearbeitete Übersetzung der sämmtl. biblischen Bü-cher aufgenommen (Heidelb. 1809—11, 5 Bde.), und Kenner wollten namentlichdie von de W. gearbeiteten Stücke, besonders die poetischen, z. B. die Psalmen, fürdie gelungensten Theile erklären. Aber auch aufdem Gebiete der systematischen Theo-logie sind aus seinem Geisie bemerkenswerthe Erscheinungen hervorgegangen. Beider systematischen Darstellung seiner Theologie gingervon dein philosophischenSy-stem seines Freundes Fries (s. d.) aus und legte seine dadurch gewonnenen Ansich-ten in der Schrift dar: „Über Religion und Theologie" (1815 und 1821); einerder wichtigsten Beiträge der neuern Zeit zur philosophischen Kritik der Dogmatik,in welcher die Thatsachen und Dogmen des Christenthums als zeitlich gefaßte Sym-bole der ewigen, in der Vernunft liegenden Ideen aufgestellt sind. Nicht minderträgt die Farbe der Fries'schen Philosophie s. „Bibl. Dogmatik des A.und N. T."(1813 und 1818). Die „Christliche Sittenlehre" hat er gleicherweise nach einemihm ganz eignen, auf Fries sche Anthropologie gebauten System in 3Bdn. (1819—21) bearbeitet, uns dabei Lehren in die Moral gezogen, die man sonst nur zurDogmatik rechnete, wie er denn von den beiden Naturen in Christo als der Bastsder christlichen Moral ausgeht. Allein während der Ausarbeitung dieses Werkesnahm das Schicksal des in stiller akademischer Wirksamkeit unermüdet thätigen,hochverehrten Mannes eine unerwartete Wendung. De W. hatte aufeinerReisein das Fichtelgebirge im Herbst 1818 in den« Vaterhaus? Karl Sand'S (s. d.),den er nur zufällig und auf kurze Zeit in Jena gesehen hatte, gastfreundliche Auf-nahme gefunden, weil die Begleiter, in deren Gesellschafter reiste, von dem jungenSand an seine Altern ein Empfehlungsschreiben erhalten hatten. Erhalte in denÄltern des Unglücklichen achlenSwerthe Menschen erkannt, und fühlte sich daherdurch sein Her; gedrungen, sogleich auf die erhaltene Kunde von der blutigen That,der gebeugten Mutter s. Theilnahme in einem Trostschrciben vorn 31. März 1819zu bezeugen. Auf einmal ward er am 28. Aug. 1819 auf außerordentlichen königl.Befehl vor den akademischen Senat gefedert und mit Vorlegung einer Abschrift s.Briefes befragt, ob er sich zu diesem Briese als dem seinizen bekenne. Er läugnetenicht, daß er einen Brief dieser Art geschrieben habe, versicherte aber, daß er nach 5Monaten nicht mehr wissen könne, ob diese Abschrift auch wirklich dem Originale'völlig gleichlaute, und er müsse um die Vorlegung seiner eignen Handschrift bitten.Dem akademischen Protokolle seiner Vernehmung legte er eine Erklärung bei, inwelcher er nachwies, daß er in s. Briefe, zufolge der ihm vorgelegten Abschrift, diemeuchelmöi dorische That keineswegs gebilligt, vielmehr verworfen, und nicht bloßals ungesetzlich, sondern auch als unsittlich verworfen und ausdrücklich erklärt habe,baß er nie zu einer solchen ermähnen und rathen werde.') Und wenn das Urtheilhier und da im mildernden und des Verbrechers Person schonenden Tone ausgespro-chen sei, so müsse man bedenken, daß s. Schreiben, ein bloßerPrivatbrief, zum Trosteeiner Mutter habe dienen sollen. Zugleich bat er um eine förmliche Untersuchungvor einem Gerichte sachkundiger Männer. Dieser Erklärung und Bitte ungeachtetertheilte ihin das Ministerium schon am 30. Aug. ohne Weiteres die Weisung: „daß,da er die in s. Schreiben ausgesprochene Rechtfertigung der von Sand verübten Mord-that auch jetzt noch zu vertheidigen suche, Se. Maj. der Königes für eine Verletzung
*) In de W.'tte's Trostschreibe» an die Jnsiizrätkin Sand vom 3>. Mär; 1819stand Folgendes: „So wie die Tbar geschehen ist, mir diesem Glauben, mit dieserZuversicht, ist sie ein schönes Zeichen der Zeit. — Die Thai ist — allgemein betrach-tet — unsittlich und der sittlicheil Gesetzgebung zuwiderlaufend. Das Döse wll nichtdurch das Böse überwunden werden, sondern allein durch das Gute. Durch Unrecht,List und Gewalt knin kein Recht gestiftet werde», nnd der gute Zweck heiligt nichtdas mlgerechtc Mittel".