Band 
Zwölfter Band. W bis Z.
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Wucher

nen in Frankreich selbst genau kenne; er sollte daher als Zeuge gegen die Angeklag-ten auftreten. Allein W. behauptete standhaft, daß er nur den erhaltenen Befehl»die Angeklagten auf der franz. Küste zu landen, vollzogen habe, von allem Übrigenober nichts wisse. Hierauf— so wird erzählt — hoffte man durch die Marter einGeständnis von ihm zu erpressen, und die StaatSräthe Real und Dubois wurdenals Vollzieher von Napoleon « Willen genannt. Dann habe man ihm versprochen,aufs beste für ihn in Frankreich zu sorgen, wenn er das verlangte Geständnis thunwürde; W. sei aber unerschütterlich bei seiner ersten Aussage geblieben. 1805 ver-langte England durch span. Bermittelung W.'s Auswechselung, und Napoleon sagte dieselbe zu; allein imNov. d. I.machte der„ä1c>i>iteur" bekannt, W.habe sichbei der Nachricht von dem Unglücke der Üstreicher bei Ulm aus Verzweiflung selbstdas Leben genommen. Dagegen ward in England behauptet, daß Bonaparte ihnhabe erdrosseln lassen, damit er nicht Zeugniß ablege von der erlittenen Unmensch-lichkeit. Als in der Folge der engl. Schiffsarzt, U. Warben, zu Bonaparte beieiner Unterredung mit ihm aufSt.-Helena sagte: „Man glaubt in England ziem-lich allgemein, baß Sie den Eapitain W. im Tempel haben erdrosseln lassen', so gab,wie Warden erzählt, Bonaparte folgende Antwort: „Wozu hätte ich das gethan?Don asten Menschen, die ich in meiner Gewalt gehabt habe, hätte ich am liebstenihn beim Leben erhalten: denn in dem Proceß, den ich damals den Verschwöre»nen machen ließ, konnte ja W. als der bedeutendste Zeuge auftreten, weil er dieHauptpersonen der Verschwörung, namentlich Pichegru, nach Frankreich überge-führt hatte". Zugleich betheuerte Bonaparte, daß Capital» W. im Gefängnisse imTempel Hand an sich gelegt habe, und zwar.um einGutes früher, als es im „Klonl-tour" bekanntgemacht worden sei. Fouchst und Savary behaupten das Nämliche.Jener Proceß fällt in die Monate März, April und Mai 1804, W.'s Tod aber indie letzten Tage des L)et. 1805. Napoleons Versicherung kann so viel beweisen, daßer von W.'S Mißhandlung und Ermordung nichts gewußt habe; der Verdacht würdedann immer noch auf Savary, Fauche and Real lasten, die sich oft staalsinquisitori-sche Willkür erlaubt haben, und, wenn sie W.'s GestLndniß durch die Folter hattenerpressen wollen, diese vergebliche Gewaltthat nicht anders als durch dessen Ermor-dung verhüllen konnten. Indeß sind weder Actcnstücke noch glaubwürdige Zeugenbekannt, die jene« Gerücht, da« Saalseld als eine Thatsache annimmt, bestätigen.Auch in den „tlöni. ckuünk ck» kovi^o zur 1a mort cle Liebeln, ,I,i Laz-it,^Vrißbt, cl« jllr. Latburet etc.- (Paris 1825) wird diese« Gerücht widerlegt.

Wucher (u»ur»rin prarila«), Wer einem Andern Geld zu seinem Ge-brauche vorstreckt, muß billigerweise dafür einen Theil von Dem erhalten, wasder Andre mit diesem Geld« verdienen kann. Dies sind die Zinsen (usur.-w, sonstauch Gesuch genannt), deren Maß eben hierdurch bestimmt ist und nach den Um-ständen wechselt. Denn wo mit dem Capital viel gewonnen werden kann, ist esauch nicht unbillig, einen größer» Theil an den Darleiher abzugeben, und hoheZinsen sind daher oft die Wirkung einer steigenden Lebendigkeit der bürgerlichen Ver-kehrs. Allein sie stehen auch mit der allgemeinen Rechtssicherheit und Freiheit imZusammenhang, und werden größer werden müssen in dem Grade, als jedes Dar-leihen wegen schlechter Rechtspflege und Möglichkeit willkürlicher Regicrungsmaß-rcgeln ein gewagtes Geschäft ist. Daher sind sehr hohe Zinsen ohne lebhaftes bür-gerliches Verkehr das sichere Zeichen einer schlechten Siaarsverfassung. Die Verle-genheit eines Geldsuchenken benutzen, um ihm höhe,e als die gemeinen, landübli-chenZinsen abzubringen, istWucher, und da dies meist die ärmere Classe und un-erfahrene Leute trifft, so haben die Staaten nöthig gefunden, sich dieser gegen dieBedrückungen und Überlistungen anzunehmen. Geldgeschäfte fallen in den Zeitender Rohheit eines Vo'kcS, wo nur der Krieger geehrt wird, den Sklaven und Frem-den anheim, welche sich mit Schlauigkeit und Verzicht auf äußere Ehre unter ihren