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Zwölfter Band. W bis Z.
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Würteinbergische Landstände

sie aufgestöbert wurden, die Wiederherstellung der Verfassung des Herzogthumsmit aller Kraft zu betreiben; und ovschon kiese Gesuche dem Volke von seinen Ab-geordneten selbst erst häufig genug nach ihrem Inhalt und Zweck auseinandergesetztworden sem mögen, so waren doch der Aufmerksamen auch auf dem Lande Viele.Man strebte in allen Stünden aus bitterer Erfahrung dem fortgesetzten Drucke derwillkürlichen Herrschaft entgegen. Eine falsche, durch die ursprünglichen Erklä-rungen der Stande selbst zu widerlegende Nachrede gab ihnen dessenungeachtetSchuld, sie verständen unter der alten Verfassung nicht bloß die eigentlichen Rechte,welche sie dem Volke gewährt hätte, sondern auch das vollständig« äußere Gerüstderselben. Und doch war im Voraus aufgegeben: die alle Wahlart der Landekab-geordneten, die Absonderung des Adels, die Nichtduldung des kathol. Gottesdien-stes, das Geheimnißvolle in Verwaltung der Landesgelder, die Ausartung der Aus-schüsse in Stellvertreter derStändeverfammlungen. Freilich verlangte man, undzwar mit Zuversicht, das Recht sollte auch als Recht gelten und geltend bleiben.Das Herzogthum, hieß es, habe seine Verfassung nie aufgegeben und federe jetztsein wohlbegründetes Recht zurück; ein Recht darauf sei airch dem neuen Landedurch einige Artckel des Reichsdeputationsschlusses von 1803 und des presburgerFriedens von 1805 zugetheilt. Um ihrer Federung mehr Gewicht zu geben, hiel-ten sie dem König« ein erschütterndes, aber nicht übertnebeneS Gemälde der allseiti-gen Noth vor, in welche das Land seit der Zeit der Souverainetät gerathen sei,machten ihm nicht undeutlich Zweizüngigkeit zum Vorwurf, indem sie ihn oft ge-nug an den Eid erinnerten, wodurch er jene Verfassung einst als unwiderruflich be-schworen habe; sie bedrängten ihn mit der gefährlichen Stmimung des Volks undverlangten zugleich, daß er es gegen den eben von Elba zurückgekommenen Napo-leon bewaffnen solle; an das würtemberg. Heer, um auch dieses sich zu verbinden,erließen sie Dankadressen. Was den König betrifft, so hatte er sich bereits in schrift-liche Erörterungen mit der Versammlung eingelassen, einige dringende Beschwer-den abgestellt, und da er die Stände auf der Grundlage des alten Rechts unver-rückl bestehen sah, das Zusammentreten einer Tommission verordnet, zur Hälfteaus Slaalsdimern, die sein Vertrauen hatten, zur Hälfte aus Mitgliedern derVersammlung, welche diese selbst wähle, um einen Weg der Vereinigung auszu-mitteln. Auch schien es wirklich, als wolle er in einigen Hauptsachen nachgeben,und in andern unwesentlichen Dingen sprachen die Stände nachgiebiger. Allein imGanzen wollte der König dennoch die fortdauernde Gültigkeit des alten Rechts undseine Ausdehnung auf das gestimmte Land nicht anerkennen, die Skändeversannn-lung aber von diesem Grundsätze nichtabgehen, und so zerschlug sich die Unterhand-lung. Am 8. Aug. vertagte er die Versammlung; sie sollte am 15. Oct. d. I.aufs Neue zusammentreten. Alle Mitglieder hallen vorn Tage der Eröffnung bisdahin einstiminiz gehandelt; die einst Unmittelbaren hofften noch außerordentlicheDinge für sich anfangs vom Tongrcß zu Wien, und dann von der deutschen Bun-desversammlung in Frankfurt ; die Altwürtemberger fußten auf ihr altes Recht;die Neuwürtemberger glaubten, daß auch sie entschieden rechtlich die Verfassungdes Herzogthums in Anspruch nehmen könnten. Einer oder zwei voni Adel nebst 'emigen alrwürkemberg. Advocaten, als unabhängigen RechtSanwälten, waren dieSeele der Versammlung gewesen. Die ganze Verhandlung mußte dem bürgerli-che» Processe in etwas ähnlich werden, weil ein Vertrag unläugbar als Bedingungfür den Gehorsam des Landes vor Augen lag. Wenngleich den streikenden Theilenein unabhängiger Richter fehlte, so trat die Klarheit des Vertragsrechtes dagegenein, dergestalt, daß, lver ihn nicht halten würde, wol auch den .'stutzen davonauf-geben müßte. Der erste unregelmäßige Schritt wäre geweien, wenn man die Ideedes positiven Rechts ohne Ersatz aufgegeben hätte. DteseS aber wollte auch keinV-sonnmer. Die Zeit zwischen der Vertagung und dem neuen Zusammentreten