491 Zetergeschrei Zeuge
oder den NoOnorden gestiftet, in welcher er den Namen des Artigen (Fertigen)führte. Die Verbesserung der deutschen Sprache und Dichtkunst scheint der Haupt-zweck dieses Vereins gewesen zu sein. 1648 wurde er auch in die FruchtbringendeGesellschaft unter dem Namen des Wohlseienden aufgenommen. Er war sehrthätig und arbeitete mit ungemeiner Leichtigkeit, besaß diel Kenntnisse und selbstTalente. Aber sein übertriebener Eifer, alles Fremdartige aus unserer Sprache zuverdrängen, statt dessen eine Menge unnöthiger und sonderbarer Neuerungen ohneGeschmack und ohne Kritik in dieselbe einzuführen, haben ihm, statt des g,hofftenRuhmes, nur Tadel und Spott zugezogen. Z. und seine Schüler wollten eineveränderte Orthographie einführen. Sie nahmen dabei zur Hauptregel an, daßman so schreiben solle, wie man spreche, aber sie gingen darin offenbar zu weit. Sieschrieben z. B. Mänsch, würden, Fader, statt Mensch, werden, Feder. Nochweit sonderbarer und auffallender war ihr Bestreben, an die Stelle allgemein ver-ständlicher Wörter andre, oft ganz läppische, Ausdrücke einzuführen, z. L. Dach-nase, Schießprügel, Kopfteckel, Zeugemutter tc., anstatt Schornstein, Flinte,Hut, Natur. Den aus der Mythologie bekannten griechischen und römischenGottheiten gaben sie abg«schmackte deutsche Namen. Sie nannten die Diana Wei-din, Minerva Klugin, Venus Lustin, Pomona Obstin, den Vulcan Gluifang.Einige von Z. anstatt der fremden eingeführte, die Sache ausdrückende deutsche Wörter sind uns indeß geblieben, und er hätte unstreitig manches Gute für dieSprache wirken können, wenn er dabei mit mehr Kritik gehandelt und den Puris-mus nicht übertrieben hätte. Die Zahl der von ihm herausgegebenen poetischen,kritischen, saiyrischen und moralischen Werke beträgt über 16, und mehr als 40 hater unvollendet hinterlassen. Für eins der bessern s. Gedichte, das zugleich einenTheil s. Lebensgeschichte erzählt, hält man: „Priorau, oder das Lob des Vaterlan-des" (Amsterdam 1689). Außerdem sind ihm einige Lieder gelungen.
Zetergeschrei, s. Todesstrafen.
Zethus, s. Amphion.
Zettel bank, diejenige Bankanstalt, welche Zettel, sogenannte Bank-noten, die auf einzelne bestimmte >Lummen von Münze lauten, in Umlauf seht,mit dem Versprechen, den Nennwerlh dieser Noten baar auszuzahlen jedem In-haber, welcher dieselben der Bank zur Umtauschung gegen baare Münze einreicht.(S. Circulationsbank.)
Zeuge (lusli»), eine Person, welche über etwas schon Vergangenes Aus-kunft gibt, oder einer Handlung beiwohnt, um künftig den Hergang beurkundenzu können. Ohne Zeugen würde die Rechtspflege kaum möglich sein, daher'ist eseine allgemeine Bürgerpflicht, sich dazu brauchen zu lassen und die abgelegte Aus-sage mit einen, Eide zu bekräftigen. In England läßt man auch Kinder zum Zeug-niß zu, wenn man gute Fassungskraft und gehörige Begriffe vom Eide bei ihnenfindet; in Deutschland sodert man das 20., in einigen Ländern das 18. Jahr. ZumZeugniß ist Jeder verpflichtet, nur nicht, wenn er dadurch sich selbst schaden odereine andre Pflicht verletzen würde; daher kann das Zeugniß verweigert werten,wenn man von sich selbst etwas Unerlaubtes verrathen, ein Kunstgeh.imniß entde-cken, in Criminalsachen gegen Ältern, Kinder, Geschwister, Ehegatten aussagensoll. Geistliche dürfen nicht um Das, was ihnen im Beichtstuhl vertraut worden,Advocaten nicht um die Geheimnisse ihrer Pai iei best agt werten. Solche Weige-rungen Macken einen Zncidentstreit aus, über welchen der Zeugt förmliches RechtS-gehör und Erkenntniß auch in höherer Instanz verlangen kann. Zeugen sind nichtschuldig, sich vor einem andern als ihrem ordentlichen Richter zu stellen. W>nn sienicht als Kunstverständige vernommen werden, können sie nur bezeugen, was siesinnlich wahrgenommen habe«, nicht urtheilen, wenn es nicht ein Unheil des ge-meinen Lebens ist, welches mit der Begriffsbezeichnung der Sinnenwahrnchmung