Band 
Zwölfter Band. W bis Z.
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Zoll. und Mauthwesen

aus große Vortheile für den Nationalwohlstand ziehen zu könne« »vühnt. Alseigentliche Verbrauchssteuer aber hat diese Abgabe noch die besondern Fehler: 1)daß sie lange Zeit vor der Anführung des besteuerten Gegenstandes in den Kreisdes Verbrauchs erhoben wird; 2) daß ste von manchem Artikel gezahlt werde» muß,der gar nicht einmal zum Verbrauch gelangt, sondern auf dem Lager desKaufmannsliegen bleibt, und 3) daß sie als eine Abgabe, welche vom Capital erhoben wird,die Betriebsamkeit der Bürger hemmt und ebendadurch ihre Produktion schwächt.—Je nachdem die Zölle entweder aus dem Lande oder auf dem Wasser erhoben wer-den, heißen dieselben Landzölle oder Wasserzölle; letztere sind auf denbedeutendsten Flüssen Deutschlands hin und wieder, zum wesentlichen Nachtheildes Handels, so vervielfältigt und erhöht worden, daß die Kaufleute mancher Ge-genden, welchen der Fluß zu statten kommen könnte, die Landfracht vorziehen, so-bald der Werth der28aare beträchtlich, und deren Masse klein genug ist, um sie ausderAchst verfahren zu können.—Die Zölle, welche bei der An- und Ausfuhrvon Waaren aus der einen Provinz des Landes in die andre entrichtet werden, hei-ßen Binnenzölle; diese sind die nachtheiligsten von allen, denn sie bewirkennicht nur eine große Ungleichheit der Besteuerung der einzelnen Bürger, sondernhemmen zugleich den wichtigsten Zweig des Nationalverkehrs, nämlich den Binnen-verkehr: weise Regierungen haben dieselbe» daher in ihren Ländern gänzlich abge-schafft und den Unterthanen dadurch eine große Wohlthat erwiesen. — In meh-ren -Staaten, namentlich in Großbritannien , wird dem Kaufmann die auf deninländischen Verbrauch einer Waare gelegte Abgabe ganz oder zum Theil zurückge-geben» wenn er die Waare nach andern Ländern ausführt; eine Vergütung dieserArt heißt Rück zoll und ist in der Regel wegen der Erleichterung, die sie deinHandel gewährt, sehr zu empfehlen. tlbl.

A o l l - und M a u th we se n. So nennt man das in einem Lande herr-schende System von indirecten Auflagen auf die in ein Land oder eine Provinz ein-oder aus derselben herausgehenden Waaren und Transportmaschinen. Man brauchtdasselbe theils als Mittel, um die Gewerbsthätigkeit eines Landes oder einer Pro-vinz zum allgemeinen Wohl zu leiten und zu regieren, theils aber um dadurch einenTheil desSlaatSeinkornmenszusMmenzubringen. Jenes ist dessen staatswirth-schastlicher, dieser dessen finMzieller Zweck. In erster Hinsicht sitzt manvoraus, daß ein Land sich um so besser befinde, je mehr nützliche Dinge in dem-selben producirt werden, und je leichter und wohlfeiler dergleichen Dinge vondem Volke erlangt »verden können. Da nun Lebensmittel, Holz und andre roheProdukte, welche theil« roh, theils verarbeitet die Bedürfnisse des Volks befriedigenkönnen, dergleichen nützliche Produkte sind, so glaubt man von Seiten des StaatsAlles thun zu müssen, wodurch das Volk einerseits aufgemuntert wird, dieselbe» ingrößter Menge zu produciren, andrerseits sie ihm zu einem Preise zu sichern, dendieEinwohner leicht erschwingen können. Jenes glaubt derStaat dadurch befördernzu können, daß er die Einfuhr solcher Produkte aus fremden Ländern verbietet, odersie mit so starken Zöllen belegt, daß dadurch der Preis der fremden Produkte höherzu stehen kommt als der der inländischen, wodurch denn die Einfuhr von selbst weg-fällt; dieses dadurch, daß die Regierung die Ausfuhr solcher inländischen Produkte,welche die Inländer bedürfen, entweder gänzlich verbietet oder so hoch verzollt, daßdadurch ihr Preis für die Ausländer so steigt, daß sie keine Käufer im Ausland-finden und also von den Inländern wohlfeil gekauft werden können. Da indessendas Hauptmotiv zur Produktion die Nachfrage oder das Verlangen der Consumen-ten nach den Produkten ist, und in einem Lande oft so viele Produkte einerlei Arthervorgebracht werden können, daß sie das Bedürfniß des Inlandes weit übertref-fen, so ist leicht zu ermessen, daß Erschwerung der Ausfuhr solcher Produkte dieProduktion nur hemmen müßte; deßhalb verlangt der staatswirihschastliche Zweck