Band 
Zwölfter Band. W bis Z.
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Zoll- und Mauthwesen

wäre es aber offenbar unpolitisch, die Hände und Capitale den gewohnten Arbeitenzu entziehen und sie auf eine dem Lande weniger vorlheilhafte Art von Beschäfti-gung zu lenken. Wäre diese Beschäftigung vortheilhaster, so würden die Unter-nehmer nur der Belehrung bedürfen, um von selbst dazu überzugehen. Aber, sagtman: I>) Die Vorurrheile des Volks für ausländische Waaren machen, daß es dieinländischen Produkte verschmäht, so lange fremde zu haben sind. Allein jenesVorurthci! wird gerade durch die Verbot« und Belastungen der fremden Waareunterhalten. Wenn die inländischen Waaren so gut und so wohlfeil wären als diefremden, weshalb hat der Siaar nöthig, diese zu verbieten? Wenn dergleichen Vor-urtheile keinen Grund bätlen, so könnten sie gewiß niemals von großer Wirkungsein. Aber sagt man: Ist nicht durch die Erfahrung klar, daß in einer Menge vonLändern viele nützliche Waaren und Manufacturproducle bloß durch das Mauth -svstem hervorgelockt, und eine Menge nützlicher Gewerbe bloß dadurch emporgekom-men sind, daß die fremden Waaren gleicher Art durch Verbote oder hohe Zölle aus-geschlossen wurden? Würden die Seidenmanufacturen in Preußen, die Tuch-,Hut -, und Wagenmanufacturen in Rußland und eine Menge andrer Produkte wolje in jenen Ländern emporgekommen sein, wenn man die fremden Produkte dieserArt ganz frei hereingelassen hätte? Allein wer läugnet denn, daß sich durch der-gleichen Zwangsmaßregeln Manufakturen und Fabriken hervortreiben lassen? DieFrage ist nur: ob es dem Volke so großen Nutzen gebracht hat, als man glaubt?oder ob nicht vielmehr neben dem Nutzen, den es brachte, allezeit «in viel größererNachtheil entstanden ist, und ob nicht jene Gewerbe bei fortdauernder Freiheitgleichfalls entstanden wären, zwar später und langsamer, aber so, daß die Nation !gar keinen Schaden, sondern lauter Vortheil davon gehabt haben würde! Und die- ises wird ganz klar, wenn man erwägt, daß die neuen Gewerbe nie ohne Capitale ^betrieben werden können, welche, da sie durch die Verbote und Bezollung nicht er-'zeugt werden, nothwendig andern schon vorhandenen Gewerben entzogen werdenmüssen, welche dieselben bis jetzt unterhielten. Es geht also allemal ein andresGewerbe, öderes gehen mehre Beschäftigungen ein, oder sie werden vermindert,wenn man ein andres auf eine künstliche Weise hervorruft. Die Capitale und die .Hände, welche den durch die Zollkünste hervorgerufenen neuen Zuckermanufacturenin Preußen, Rußland , L-chweden :c. zugewandt wurden, waren bis dahin imLandbaue, in der Viehzucht, im Bergbaue oder mit andern inländischen Manu-fakturen beschäftigt gewesen, und diese mußten nun schlechterdings um so viel ver-mindert werden, als die durch sie bisher beschäftigten Capitale und Hände erzeug-ten, welche den neu hervorgetriebenen Gewerben zufließen mußten, um sie zuStande zu bringen. Nun aber muß Las Volk den ,m Lande verfertigten Zucker vieltheurer bezahlen, und büßt also das ganze plus, welches es den Inländern mehr da-für zahlt als den Ausländern, ein, kann also um so viel weniger andre Dinge kau-fen, folglich auch um so viel weniger andre Gewerbsleuw ernähren. Sonstkaufte das Volk für die in den alten Gewerben erzeugten rohen Produkte, Tuch-waaren :c., die nöthigen Zucker vom Auslande. Jetzt werden jene Waare» nichtmehr in solcher Quantität verlangt, weil der Gegenwerts» (der fremde Zucker) nichtmehr verlangt wird. Sonst behielt das Volk von den Waaren, die e« mit den denZuckerfabricken zugeflossenen Capitalien erarbeitet hatte, und womit es die fremdenZucker bezahlte, noch eine bedeutende Summe übrig, jetzt muß es einen weit grö-ßer» Werth in andern Produkten (es sei Geld oder sonst Etwas) an die inländischenZuckerfabrikanten geben, um dieselbe Quantität Zucker von ihnen zu kaufen, undverliert also nothwendig an Vermögen zu kaufen und andre Gewerbe zu unterhal-ten. Folglich büßt die Nation durch eine solche kün»Aiche Störung der Gewerbe,dergleichen jede solche Zolloperation hervorbringt, allemal an ihrem Vermögen vonder einen Seite mehr ein als sie von der andern gewinnt, und der freie ungestörte