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Zwölfter Band. W bis Z.
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Zoll - und Mauthnwscn

Volks nicht auf eine solche Weise zusammengebracht werden könne, als esGerech- .tigkeit und Billigkeit federn, indem es theils ganz unmöglich ist, dos Vermögenund das reine Einkommen eine» jeden Individuums im Volke gehörig zu erforschen ^und danach die directen Steuern zu vertheilen, oder daß, wenn auch dieses an sichnicht absolut unmöglich wäre, doch die Schwierigkeiten, zu einer solchen Kenntniß Iund Vertheilung zu gelangen, der Unmöglichkeit gleichkommen: so muß eine Ab» !gäbe als zweckmäßig erscheinen, wodurch man das reine Einkommen treffen kann,ohne daß man nöthig hat, dasselbe direct genau zu ergründen, sondern dasselbe da»durch zu treffen, daß man bei der Auflage und deren Vertheilung solchen Kennzei»-chen folgt, Welche ziemlich sicher anzeigen, daß man die Steuer vom reinen Ein-kommen nach einer gerechten und billigen Proportion erhebt. Wenn daher die Zölleund Mautben bisher die oben gerügten Fehler wirklich hatten, aber dennoch ihreUnentbehl lichkeit erkannt wird, so ist es das Problem bloß, sie von j-nen Fehlernzu befreien und sie so einzurichten, daß sie den gerechten und weisen Stenerprin»cipien angemessen eingerichtet werden. Diese aber federn: 1) Daß die Zölle undMauthen so eingerichtet werden, daß sie vom reinen Einkommen von den ssonsu»menten bezahlt werden können, und in der Regel wirklich davon bezahlt werden.Nun muß Alles zum reinen Einkommen gezählt werden, was für überflüssige,nicht nothwendige Bedürfnißmittel bezahlt wird. Ausländische Waaren gehörenaber größtentheils zu den entbehrlichen Dingen. Wenn daher von deren Wertheeine mäßige Abgabe eihoben wird, so wird diese in der Regel von dem reinen Ein-kommen bezahlt und fließt daher aus der Quelle, aus welcher alle Abgaben alleinbezahlt werden sollen. Wenn daher die Zollabgaben aufDinge, welche vom Aus-lande eingehen, der Regel folgen, daß sie auf keine andern ausländischen Dinge ge-legt werden sollen als auf entbehrliche, es aber Regel isi, daß diese gewöhnlichbloß vom reinen Einkommen gekauft werden, oder doch von keinem andern Theiledes Einkommens gekauft zu werden brauchen: so ist man sicher, daß man dadurchbloß das reine Einkommen belegt. 2) Die Zölle, sowie alle indirekte Auflagenüberhaupt, müssen so eingerichtet werden, daß sie auch jeden Einzelnen nicht mehrals nach der Proportion seines reinen Einkommens treffen. Wird z. B. das reineEinkommen eines Handarbeiters zu 25 Thlr. jährl. angenommen, und wird es fürnothwendig gehalten, daß der Staat 20 Procenl von ollem reinen Einkommen er-heben muß, um seinen Bedarf zusammenzubringen, so müßte der Handarbeiter5 Thlr. jährl. zum Staatsbedarf contribuiren. Nähme man ihm nun 3 Thlr. di-rect ab, so dürste die Eonsumkionssteuer, die ihn noch n iffe, nicht mehr als 2 Thlr.jährlich betragen, und alle indirekte Steuern, die ihn treffen könnten, dürften nichtmehr als 2 Tk!r. zusammengenommen ausmachen. Wenn ihm nun von denausländischen Waaren, die er verbraucht, 1 Thlr. abgenommen würde, so dürftefür seine übrigen Eonsumtionsortikel ihm nicht nn hr als 1 Thlr. abgenommen wer-den. Die Ausführung dieser Theorie ist nicht leicht, aber doch bei gehöriger An-strengung Möglich, und eine gute Finanzwissenschast hat das Wie aufzulösen.8) Damit die Zölle den Handel und die Gewerbe nicht hemmen, müssen siesoeingerichtet werden, daß sie keinen Gegenstand in dem Grade treffen, daß sie dessenPreis so erhöhen, daß dadurch dessen Debit vermindert werden müßte; I>) daß dieFormen der Erhebung dem Geschäfte des Verkehrs damit so wenig Hindernisse alsmöglich in den Weg legen. Wie durch besondere Wahl der zu bezollenden Gegen-stände und durch eine kluge Erhebung dieses Ziel erreicht werden könne, ist die Auf-gabe für eine weise Politik. 4) Die Ungleichheit in der Besteuerung durch Zöllemuß dadurch verhütet werden, daß die zu belegenden Gegenstände nach dem ver-schiedenen Maße des reinen Einkommens der verschiedenen Classen der Einwohnerbeurtheilt werden, welche sie zu genießen pflegen. Eine Abgabe vom Champagnerund Tokayer trifft nicht Den, welcher sich auf gewöhnliche Tischweine beschrankt,