Zolltarif 543
noch weniger Den, welcher gar keinen Wein trinkt rc. Ebenso werden die Zoll«oufSeidenwaaren, Batiste, seine Tücher nie den Armen, sondern nur den Wohl-habender» treffen; die Auflagen auf die allerfeinste und theuerste Waare werdennicht den Mittelmann, sondern die Reichsten treffen ec. 5) Die Erhebungskostensind bei den Zöllen oft viel zu hoch angegeben worden und lassen sich durch klugeWahl der zu bezollenden Gegenstände unb durch mäßige Zollsätze allenthalben sehrvermindern. 6) Das Contrebandiren läßt sich durch mäßigeZollsätze sehr vermin-dern, insbesondere dadurch, daß sie in solchen Schranken gehalken werden, daßdas Contrebandiren als Gewerbe betrachtet nicht mehr bethen kann. — -rso vielist gewiß, daß insbesondere die geographische Lage des Staats sehr bei Einst,hrnngder Zölle in einem Lande berathen werden muß. Ein Land, welches einen großenUmfang hat, ohne larm von irgend einem andern Staate unterbrochen zu sein, daswenig und bestimmte, leicht zu bewachende Eingänge hat, insbesondere ein Insel-land mtk sichern Häfen, die einer leichten Bewachung fähig sind, kann leicht einwohlfeiles, bequemes Zollsystem orgamsiren, dahingegen Lände, , welche aus lan-gen schmalen Strichen bestehen, die häusig von andern Ländern durchschnittenwerde», mehr Schwierigkeiten haben, um ein gutes Zollsystem einzuführen. —Über das Mauth : und Zollwesen findet man in allen theoretischen Schriften überdas Finanz: und Abgabenwesen, besonders aber in denen, welche von der Politikdes äußern Handels reden, Belehrung; gegen das Zvllwesen ist die Schrift vonBrunner: „Was sind Manch- und Zollanstalten der Naüonalwohlsahrt und demStaatSlnteresse?"(Nüricherg 181k), fernerBehr's „Fmanzwiffenschaft" gerichtet.Gleiche Tendenz haben Strchl und Loh und andre Schriften. Dagegen verwerfenAndre das Zoll- und Mauchwesen als Mittel, Gewerbe und Handel zu leiten, neh«men es aber, wenn es bloß als Mittel, einen Theil des reinen Nationaleinkommensin die Staalscasse zur Bestreitung der öffentlichen Bedürfnisse zu bringen, benutztwird, in Schutz. Dahin gehört insbesondere v. Jakob in s „«taatsfiiianzwiffen-schaft", worin das Zollwesen und die indirecten Abgaben überhaupt unter einembisher nicht gewöhnlichen Gesichtspunkte betrachtet, und mehre Schranken bestimmtwerden, unter welchen es die Gestaltung einer gerechten und zweckmäßigen Steuererhalten kann. St.
Zolltarif (vgl. Tarif, von dem ital. t.-iristn, Verzeichnis Schätzungs«rolle). Das Verzeichniß oder die Erhebungsrolle der Waarenzölle ist ein wichtigerTheil der Handelsgesehgebung, und die Abfassung desselben setzt eine gründlichestatistische Kenntniß des In- und Auslandes, sowie die kameralistische und staatS»wirthschaftliche Kenntniß des Waarenhandels voraus. Auf dem Tarif beruht diepolitische Zweckmäßigkeit oder Unzweckmäßigkeit des angenommenen Zollsystems,inwiefern dieses den Waaren- Ein-, Aus- und Durchgang theils höher», theilsniedrigern Zollsätzen unterwirft, oder gewisse Waaren gänzlich davon befreit. EinZolltarif muß von Zeit zu Zeit nach den gemachten Erfahrungen geprüft und be-richtigt werden, weil die Handelsverhälrnisse durch den Wechsel der innern wie deräußern Umstände sich verändern. Preußen hat daher seinen Zolltarif seit 1818mehrmals mit großer Umsicht abgeändert. (S.den„K. Preuß. Zolltarif für dieI.1828—30, bestehend in der Erhebungsrolle vom 30. Ock. 182', und e. vollständ.alph. Verzeichniß aller darin begriffenen, bei Ein- oder Aurgang steuerpflichtigenoder freibleibenden Gegenstände", Lpz. 1828). Auch Baiern hat s. Zolltarif vom28. Dec. 182k (herauSgeg. von Brückbräu, Münch. 1827) seit dem mit Wür-temberg geschlossenen Vereine gemeinschaftlich mit diesem Staate abgeändert, unddie für das Studium dieses Zw.ige« der Slaatskunst lehrreiche „Zusammenstel-lung sämmtl. auf die k. bairische Zollverordn. und den Zolltarif von 1819 bezügl.und bis zum Schlüsse des Z. 182k erschienenen Verordnungen, Abänderungenund Leuteralionen" (Nürnb. 1827) bedarf eines Nachtrags. Dagegen ist der