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Zollvereine
liegen, können eben darum in ihrer eigenen Handelspolitik nicht selbständig handeln,sondern es wird vielmehr jeder von ihnen den Mittelpunkt seines Handelssystems ineinem mächtigern Hantelsstaate des Auslandes, hier also in Pnußen, aufsuchenmüssen. Grenzt endlich ein kleiner Staat an 2 bedeutende Handelsstaaten, so darfnur der größere und dauerhaftere Vortheil die Wahl zwischen beiden entscheiden.Ein solches Anschließen ist aber allemal mit Nachgeben auf Leiten des kleinern Staa-tes verbunden; daher haben mehre kleine Staaten, um chre Selbständig^ it in dieserHinsicht zu behaupten, unter sich ein gemeinschaftliches Handelssystem verabredet.Da sie sich aber dadurch zu gegenseitigen Leistungen verpflichten, so haben sie eben-falls ihre Selbständigkeit beschränkersmiüffen; doch ist hier die Beschränkung gegen-seitig und mehrfreiwilliq, folglich weniger empfindlich. Diese Poliirk har die Folgegehabt, daß mehre Zolllinien der 38 Dundesstaakcn bereits allmälig verschwundensind und daß man fast ganz Deutschland in Folge der seht bestehenden Zollvei bändein vier HaupthandelSgebiete theilen kann. 1) Östreich, dessen deutsche Bundesländer (3518 mit 10? Mill. E.) von den Zolllinien des östr. Kaiser-reichs umschlungen sind. 2) Der preußisch-süddeutsche Zollverein, welcher1053 HjM., 19,014.000 E. und 10 824 Wohnpöätze, darunter 1465 Städte,umfaßt. Preußen hatte nämlich nach Aufhebung der Binnenzölle sein Zollsystemseit 1818 — 21 geordnet und 1826 Anhalt-Kernburg, 1828 A.-Dessau u. A.-Kö-lhen, sowie das Sachsen Koben gsche Furstemh. L chrenb.rg und von Hessen-Hom-burg die Herrschaft Meisenheim, auch einen Theil von Schwarzburg -Sondershau-sen in seinen Zcllverband aufgenommen. Demselben trat am 14. Febr . 1828 dasGrvßherzogkhum Hessen bei. Um dieseZeit kam auch der vonBaiern u.Wür-temberg am 18. Jan. 1828 geschlossene Zollverein mit dem 1. Juli 1828 zurVollziehung, welcher dievonWürlemberg umgrenzten FürstemhümerHohenzollern-Hechingen und - Sigmaringen mit einschließt. Dieser süddeutsche Verband ver-einigte sich am 21. Mai 1829 mit dem preußischen. Darauf schloß Preußen mitSachsen-Meiningen und -Lt.-Koburg am 3. Juli 1829 Separatverträge, um durchzwei neu anzulegende Kunflstraßen mirBaiern in Verbindung zu kommen. 3)De»mitteldeutschen Handelsverein schlössen am 24. Sept. 1828 zu Kassel ,wo der k. fachst wirkl.Geh. Rath v.Carlowih die Verhandlungen leitete, c ie König-reiche Sachsen und Hanover, Kurhessen, dasGroßherzogkh. Sachsen-Wei-mar, die Herzogth. Braunschweig, Nassau, -Oldenburg , Sachsen.Al-tenburg, S.-Koburg, S.-Meiningen , der Landgraf vonHessen-Hom-burg^ dieFürstenReuß-Greitz, Reuß-Lobenstein u.Eberstors. Reuß-Schleiz und Wchwarzburg-Rudolsiadt, sowie die freien Städte Bremen ».Frank-furt a.M. Wie schwierig die vielverzwe-gte Unterhandlung sein mußte, ergibt sichschon aus der Verwickelung der Grenzverhältnisse jener Staaten und ai S andernGründen, die in der eignen Derwalrurg eines jeten derselben liegen. Der darumnothwendig mit vielfachen Bestimmungen künstlich durchflochtene Vertrag wardnun zwar im Sinne des 19. Art. der deutschen Bundesaete ,,;ur Beförderung'einesmöglichst freien Verkehrs und ausgebreiteten Handels sowol im Innern unterden Vereinsstaaten selbst, als auch nach Außen", jedoch vorerst nur auf die Dauerbis zum 31. Dec. 1834 geschlossen, 1829 aber bis mit 1810 verlängert. Die Der-rinsstaate» wollen ihre Handelsstraßen, zumal diejenigen, welche die Seeküsten mitden HaupthandelSplützen Deutschlands, sowie mit dem Rheme, dem Maine , derElbe und der Weser, ingleechen diese Handelsplätze unter einander verbinden, ange-messener einrichten, die Slraßenzüge vorzugsweise durch die Staaten des Vereinsführen, sie jedoch abkürzen, auch neue Straßen bauen, und dies bis zum 1. Oct. 1830verwirklichen. Ferner will jeder Staat auf diesen Straßen durehDercinfachung derFormen und Conti ölen bei dem Ein-, Durch-und AuSgange, durch eine liberale Be-handlung der Reisenden, durch Beschleunigung des Verfahrens seiner Beamten beiConversattons-Lrncvti. Bb. XU. 35