»len Schwierigkeiten eine hchef#e Controlle darüber zu führen.) Ausfälle leidenwürden, ift nur l’cheinbar, indem eine; auf die ländliche Fabriken nach ihrem Be-triebsumfang berechnete fixe Abgabe, gegen diefo zu belorgende Ausfälle derStaatseinkünfte, ganz ligher fiellen würde.
§. 584.
Die Runkelrühenzuckerfabrikation fetzt alfo von Seiten des Unternehmers derfel-ben, den 13efitz-ei*- eines oder mehrerer aneinander grenzender Güter, zum voraus,die deshalb aneinander grenzend feyn nniflen , weil der Transport der Rüben zukoftfpielig ift, um folche von entfernten Geilem der Fabrike zuzufülireu.
& 585-
Eine Landwirthrchaft^, mit der die Zuckerfabrikation, in den oft erwähntenziyeckmäfsigem 13etriehsumfang in Verbindung gebracht werden loll, mul’s folgendeLocaiitäts -13egünitigungen* vereinigen.
X. Sie mufs über i'o viel Aecker nach Willkür zu disponiren haben, dafs davonjährlich nach §. 56°.j 84 Morgen des Brachfeldes zum Rübenbau , ohne Nach»tlieil für anderen bereits betriebenen öconomiLchen Induiiriei* - Zweigen, ange-wendet werden können. . (
2. Sie mufs nach der in Schlehen faß allgemein behebenden dreyfelder Wirth-fchaft, in jedem Felde 84 Morgen Acker haben, der zum Runkelrübenbauhch feiner Eefchaffenheit nach eignet:, damit bey der jährlichen Abwechfe-lung diefer Fehler, jedes Jahr im Brachfelde fo viel Acker aufzuhnden ift,als der Anbau von ioooo Centner Runkelrüben erfordert.
3- Sie muls Torf haben, um fowohl mit di'n wohlfeilften als mit dem wenigfienVortheil, durch Verkauf ins Geld zu fetzenden Brennmaterial, arbeiten zukönnen.
Sie mufs eine hinreichende Anzahl Handdienftphichtige Unterthanen haben,weil dadurch die bey dem Runkeliübenhau vorkonnnende Handarbeiten, um
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