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§- 217.
Die Erfahrung hat ferner gelehrt, daßWenn ein Stoff seinen Aggregatzustand ändertz. B. wenn ein fester Körper zu einem flüssigenWird, oder ein dampfförmiger Körper wieder zurtropfbaren Flüssigkeit zurückkehrt jederzeit Wärmegebunden, oder entbunden wird, und zwar hatman folgende Gesetze bemerkt:
1) Wenn feste Körper in den Zu-stand der tropfbaren Flüssigkeiten, oderder Dampfe übergehen, so wirdWarmegebunden, oder eö entsteht Verminde-rung der freien Warme (Kälte), undwenn tropfbare Flüssigkeiten wiederfest werden, oder Dämpfe wieder inden Zustand der tropfbaren Flüssig-keit übergehen, entbindet sich aus ihnenfühlbare Wärme. Deshalb entsteht Kältewenn man Salmiak, Glaubersalz, Kochsalz oderandere Salze in Wasser auflöst, so wie sich wie-der Wärme entwickelt, wenn Salze aus ihrerAuflösung anschießen. Eine gesättigte Auflösungvon Glaubersalz die ruhig erkaltet ist, schießt plötz-lich an, wenn man das Gefäß schüttelt, und indiesem Augenblick steigt auch ein hineingestelltesThermometer. Sogar bei der Verdichtung flüs-siger Stoffe entwickelt sich Wärme z. B. bei derVermischung des Vitriolöls (konzenrrirte Schwe-felsäure) mit Wasser, weil das Wasser hierbeisich verdichtet.
2) Wenn tropfbare Flüssigkeitenin Dämpfe übergehen, so binden siewehr Wärme, und wenn sich Dämpfezu tropfbaren Flüssigkeiten verdichten