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2 (1802) Schilderung des Gebirgsvolkes vom Kanton Glarus und der Vogteien Uznach, Gaster, Sargans, Werdenberg, Sax und Rheinthal, des Toggenburgs, der alten Landschaft, der Stadt St. Gallen und des östlichen Theils des Kantons Zürich / von Johann Gottfried Ebel
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hin. Unvermerkt kam ich ins Thal, und bald darauferreichte ich den Hauptort Uznach , eine halbe Stundevon dem Anfang des untern Zuͤrichſees entfernt.

Dieſes Laͤndchen, was ungefaͤhr vier Stunden langund an einigen Orten eben ſo breit iſt, und außer demStaͤdchen nicht mehr als ſechs Gemeinden zaͤhlt, wurde1460 von dem letzten Beſitzer Toggenburgs, dem Herrnvon Raron an die Kantone Schwiz und Glaris fuͤr3550 Gulden verkauft. Die Uznacher gewannen hierbeinichts, ſie wechſelten nur ihren Gebieter, und wurdenUnterthanen von zwei freien Völkern. Dieſer Souveraineigener Art hat ihr Loos weder verſchlimmert noch gebeſ-ſert, und ihre buͤrgerliche Lage bis jetzt iſt die nehmlichegeblieben, wie ſie es vor vielen Jahrhunderten war. DieVerfaſſung dieſes Volkchens zeigt ein ſonderbares Gemiſchvon Leibeigenſchaft und buͤrgerlicher Freiheit; das Landwird von einem Landvogt, den die beiden Kantone abwech-ſeln auf zwei Jahre ernennen, regiert. Da dieſer nie zuUzuach wohnt, ſondern nur von Zeit zu Zeit dahin reiſt,ſo verrichten ſein Statthalter, der Untervogt, Landam-man und Landſchreiber , die das Oberamt bilden, alleGeſchaͤfte. Der Untervogt wird von dem Souverain, derLandamman auch von demſelben, aber aus vier vom Volkevorgeſchlagenen Landmaͤnnern, und der Landſchreiber alleinvom Volke ernennt. Alle zwei Jahre den 28. Mai ver-ſammeln ſich die Landleute auf einem freien Platze bei demStaͤdtchen Uznach , und halten Landesgemeinde, welcheder Landamman fuͤhrt. Wenn das Volk dem neuen Land-vogt, der von einigen Abgeordneten des Souverains demVolke vorgeſtellt wird, die Huldigung geleiſtet hat, ſoerwaͤhlt es den Landſchreiber, ſchlaͤgt zur Landammanſtellevier Maͤnner den Bevollmaͤchtigten vor, und berathet

gemein-