75
eines Regenten.
und seinem wahren Vortheile gemäß, betragen will.Eine weise Regierung muß demnach den gesummtenStaat, und die dar,zu gehörten Lander ihrer Er-sireckung, natürlichen Beschaffenheit undLage, ihresReichthums, Fruchtbarkeit und Nahrungszustan-des nach, sowohl, als die Gesinnungen und Nei-gungen der Unterthanen, auf das genaueste kennen.Za der Monarch selbst muß die Fähigkeiten und Ei-genschaften seinervornehmstenBcdienten, und ande-rer angesehenen Personen des Staats vollkommeneinsehen, wenn er anders einen weisen Gebrauch da-von zu machen im Stande seyn will. Besonders abermuß er die Schwache und Starke seines Staats, unddessen Mangel und Gebrechen wissen. Wenn er vondiesen allen genugsam unterrichtet ist; so wird er sichsowohl gegen andere freye Staaten klüglich, undseinem wahren Vortheile gemäß bezeigen können"),als auch, sich und seinem Staate nicht mehr zutrauen,als dessen wahren Beschaffenheiten und Kräften ge-mäß ist; als worinnen sich gar viel Regenten zuihrem nachher empfundenen Nachtheile gar sehr ge-irret haben.
*) Da der Bewegimgsgiimd aller Staaten zu ihrenHandlungen auf das Interesse ankömmt (§. 40.Änmerk.) so kaun man sich gegen andre Staatenunmöglich klüglich betragen, wenn man nicht die-ses ihr Interesse zum Grunde aller Unterhandlun-gen und Maaßregeln mit ihnen legt. Wenn wirmir dcnenjenigen, deren Interesse dem unsrigenentgegen gcsetzet ist, nicht Krieg haben wollen;so ist es leicht einzusehen, daß wir auch unser ei-genes Interesse nicht auf das lssröste treiben dür-fen, oder wir müssen solche Staaten überredenkönnen, daß sie sich den Widerstreit des bcydcrsei-tigen Interesse zeilhero fälschlich eingebildet haben.Eben so kann die Freundschaft zwischen Staatennicht darin hastig seyn, wenn man nicht die Ueber-einstimmung und Beförderung des beyderseitigen
Interesse