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Interesse dabey beständig zum Grunde legt. Auverlangen, daß die Menschen ihrem Interesse ent-gegen handeln sollen, das heißt etwas wider ihreNatur fordern. Wenigstens muß man ihnen weißmachen können, daß sie ihrem Interesse gemäßhandeln, ob sie gleich in der That das Gegentheilthun. Es giebt zuweilen großmüthige Menschen,die ihr Interesse außer Augen setzen. Allein eSgiebt keine großmüthigen Sraaten. Diese könnenund sollen nicht großmüthig seyn.
§. 44 -
Wei tem Der- Sodann muß ein Staat das Verhältniß voll-bt!>E Mgen kommen einsehen, worinnen er mit andern, beson-die übrijM dcrö den benachbarten Mächten, sowohl überhaupt-fttyen Mächte, alg mit jeden insbesondere steht. Zu dem Endemuß der Monarch, oder dessen oberste StaatSbe-dienten, die Anforderungen, die der Staat an diesesoder jenes Land hat, sowohl als diejenigen, so an-dere Machte an die Besitzungen des Staakö selbstmachen, vollkommen inne haben. Er muß dasBetragen wissen, das andere gegen den Staat ehe-mals bezeiget haben, sowohl als die Kriege und Strei-tigkeiten, die sich ehedem zwischen dem Staate, unddieser oder jener Macht ereignet haben; und er mußaus der heutigen Kenntniß der Reiche (§.42.) zubeurtheilen wissen, ob deshalb noch ein alter Haßübrig geblieben sey. Besonders aber muß derRegent einsehen können, in wie weit die Freund-schaft oder Feindschaft dieser oder jener Macht ihmnützlich oder schädlich sey, und wessen Freundschafter nach dem wahren Vortheile des Staats am mei-sten zu suchen nöthig habe. Diese Einsichten sindunumgänglich nöthig, wenn sich ein Staat gegen dieübrigen freyen Mächte weislich betragen will.