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1 (1758) Die Lehre von Erhaltung und Vermehrung des Vermögens des Staats, und mithin die Staatskunst, die Policey- und Commercien-Wissenschaft nebst der Haushaltungskunst / Johann Heinrich Gottlob von Justi
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eines Regenten. 79

kluͤgliche Betragen ſelbſt, welches ein Monarch zu kerrecht und diebeobachten hat, um ſeinen Staaten den Frieden zu bE 88verſichern, und ſie vor der Unterdruͤckung zu bewahren. andere beabac-Das Vornehmſte beſteht in der Beobachtung des na⸗ en.tuͤrlichen und Voͤlkerrechts und der Pflichten des ge-ſellſchaftlichen Lebens, naͤmlich, daß er niemand be-

leidige und nichts verlange, als was der Gerechtig-

keit und Billigkeit gemaͤß iſt. Er muß auch niemals

uͤbereilt verfahren und Kleinigkeiten allzuſehr ahnden,

oder zu großes Aufſehen davon machen; jedoch

aber auch die Hoheit ſeiner Wuͤrde dabey nicht außer

Augen ſetzen*)

*) Derohalben ſoll ſich ein Regent niemals zu nachthei-ligen Genugthuungen verſtehen, die einer Art derAbbitte aͤhnlich ſind. Derjenige, der die Unbillig-keit hat, dergleichen zu verlangen, wird in der Folgenicht unterlaſſen, mehr unbillige Forderungen zumachen; mithin kann man ſich durch dieſe Ernie-drigung dennoch die gewuͤnſchte Ruhe und Friedennicht erkaufen. Die Schwaͤche, die ein Staat da-durch zu erkennen giebt, wird ihm auch in ſeinenUnterhandlungen mit andern Maͤchten nachtheiligſeyn. Unterdeſſen findet man in der Geſchichtenicht wenig Beyſpiele von Staaten, welche die Ho-heit ihrer Wuͤrde ſolchergeſtalt außer Augen geſe-tzet haben. Die aſiatiſchen Koͤnige bezeigten ſichoͤfters ſehr niedertraͤchtig gegen den roͤmiſchenSenat; und in neuern Zeiten haben zuweilen dieGeſandten einiger Maͤchte ſolche Erklaͤrungen thunmuͤſſen, die einer Abbitte ſehr aͤhnlich geweſen ſind,der Demuͤthigung der Genueſer gegen Frankreichzu geſchweigen.

§. 47.Gleichwie aber bey der vollkommenſten Gerechtig⸗ Er muß die

8“. 3 Bewegungenkeit und Billigkeit, die wir beobachten, dennoch ein und Abſichtenanderer Staat ungerechte und ſchaͤdliche Unterneh⸗“

. 1.—- 2 1 1 72mungen wider uns vorhaben kann; ſo muß ein wei⸗ decken ſuchen.

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