anfalle Stande und Unterthanen, uz
§. 8l.
^Nach diesen Grundsätzen müssen wirzuförderst die Ob der Reich-Frage entscheiden, ob die Unterthanen insgesammt AAiiA ^betrachtet nicht allzu großen Reichthum und mithin überhaupt demzu viel Macht in Absicht auf den Regenten erlangen Regatten ^können, die der Sicherheit desselben nachteilig wer- " >S -den kann, und folglich von demselben zu verhüten ist.
In der Thal gehen die machiavellischen Grundsätzedahin, daß man die Unterthanen nie allzu reich wer-den lassen müsse, indem sie sich sonst der oberstenGewalt widersetzen würden. Allein dieser Grundist offenbar falsch. Die Geschichte beweisen uns,daß die Unruh und Empörungen allemal eher vondem Pöbel, oder andern verarmten Leuten, die nichtszu verlieren haben, als von wohlhabenden Bür.gern angestiftet worden sind. Der Regent hat alsovon dem Reichthums seiner Unterthanen überhauptnichts zu befürchten, wenn er sie nur nicht allzuungleich ausgetheilt befindet, und wenn er verhütet,daß keine Stände oder Ordnungen derselben Festun.gen und andere Kriegesrüstungen in ihrer Gewalthaben. An sich selbst aber ist dieser machiavellifcheGrundsatz höchst verabfcheuenöwürdig, indem erdem Endzwecke der Republiken gerade widerstreitet.
Die Menschen haben sich deshalb einer obersten Ge.walt unterworfen, daß sie desto sicherer und Vortheil-hastiger an ihrer gemeinschaftlichen Glückseligkeitarbeiten wollten. Es muß dannenhero jedermannfrey stehen, sich so viel Bequemlichkeiten und Vor.theile des Lebens zu verschaffen, als es aufrechtmas-sigen Wegen möglich ist, und mit der gemeinschaftli-chen Wohlfahrt übereinstimmet; und die oberste Ge-walt muß ihm hierzu eher beförderlich seyn, als daßsie ihn daran verhindern oder ihm seinen erworbenenReichthum wieder auspressen sollte.
öraarsw. I. Th. H H. 82.