Buch 
1 (1758) Die Lehre von Erhaltung und Vermehrung des Vermögens des Staats, und mithin die Staatskunst, die Policey- und Commercien-Wissenschaft nebst der Haushaltungskunst / Johann Heinrich Gottlob von Justi
Entstehung
Seite
137
JPEG-Download
 

mccaütahbstezackararazxkusseaaʒxxʒxzʒmʒmmasmemeeennneeeeeee

der Gerechtigkeit. 137.

getzungen der vernuͤnftigen Seele ausfuͤhrlich er-wieſen habe. Alle Deciſones der ſtreitigen Rechts-meynungen, und alle neue Codices, die neben denroͤmiſchen Geſetzen abgefaſſet werden, helfen nichts,als daß ſie die Weitlaͤuftigkeit, Unordnung und Un-gewißheit in den Rechten vergroͤßern.

§. 106.

Allein die Geſetze moͤgen noch ſo billig, deutlich, Die Richter-

einfach und gewiß ſeyn; ſo wird die Gerechtigkeitdennoch allemal ſehr unvollkommen gehandhabet- 5werden, wenn die Regierung ſich nicht einer ſehr ſetet werden.weiſen Wahl in Anſehung der Perſonen bedienet,die ſie zur Verwaltung der Gerechtigkeit verordnet*).Man ſollte bloß Perſonen von einer bekannten undgepruͤften Redlichkeit, Billigkeit und uneigennuͤtzigemWeſen darzu erwaͤhlen; und man koͤnnte eher eini-gen Mangel in den Wiſſenſchaften, als den gering-ſten Zweifel eines rechtſchaffenen Weſens bey ihnenzulaſſen. Denn wenn er nur ein billiges und redlichesHerz hat; ſo laßt ihn immerhin die Sachen nachdem lichte der ſich ſelbſt gelaſſenen Vernunft ohne alleGelehrſamkeit entſcheiden; er wird weit wenigerSchaden anrichten, als wenn er dem Eigennutzeund ſeinen verkehrten Leidenſchaften die richterlichenAusſpruͤche uͤberlaͤßt. Meines Erachtens alſo iſt eseines der groͤßten Gebrechen in dem Staate, wenndie Richterſtellen, wie in Frankreich, oͤffentlich ver-kaufet werden. Die Redlichkeit iſt nicht ſo haͤufigin der Welt, daß ſie allemal bey dem Gelde anzu-treffen waͤre. 1

*) Ich habe ſchon oben erinnert, daß der Regentund ſeine Miniſters nicht ſelbſt Recht ſprechenmuͤſſen, ſondern daß derſelbe nur die Anordnungund Oberaufſicht uͤber die Verwaltung der Ge-rechtigkeit fuͤhren muß. Ja es muß einer der al-lerunbeweglichſten Grundſaͤtze in denen Monar-

2.5 chien