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1 (1758) Die Lehre von Erhaltung und Vermehrung des Vermögens des Staats, und mithin die Staatskunst, die Policey- und Commercien-Wissenschaft nebst der Haushaltungskunst / Johann Heinrich Gottlob von Justi
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249
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zu Vermehrung des Reichthums. 249

Beſitzes verſichert iſt, und daß hingegen beyeintraͤg-lichen Werken der Landesherr, oder ſeine Collegia die

Hand auf verſchiedene Art gar bald darnach ausſtre-

cken werden.

§. 233.

Hieruͤber muß man ſich noch verſchiedener andrerAnreizungsmittel bedienen, um den Bergbau in Florzu bringen. Man muß denenjenigen, ſo Bergtheileoder Kuvxe beſitzen, und dieſelben bebauen, eine Be-freyung von gewiſſen Abgaben angedeyen laſſen.Man muß den Gewerkſchaften die Wahl aller beyihrem Bergbau noͤthigen Bedienten und Arbeiter, ſo-wohl als eine beſondere befreyete Gerichtsbarkeit uͤber

dieſelben geſtatten. Dieſes iſt vor vermoͤgende Leute

oͤfters anreizender, als der Gewinnſt, den ſie darausziehen. Ja man muß auch auf die Entdeckung derMineralien und Entbloͤßung der Gaͤnge gewiſſe Be-lohnungen und Schurfgelder ſetzen, welches nicht al-lein die Aufſuchung der Erzte*), ſondern auch denweitern Bau gar ſehr befoͤrdert; und es verſteht ſichvon ſelbſt, daß ſie in Anſehung des Holzes und Koh-len, der Waſſer ſo ſie gebrauchen, und der Plaͤtze zu

ihren Huͤtten und Gebaͤuden, allen moͤglichen Vor-

zug, Vorſchub und Befoͤrderung genießen muͤſſen.*) In Aufſchließung neuer Erztgebirge oder Aufſuchung

neuer Bergwerke wird allenthalben eine große Nach-

laͤßigkeit bezeuget, ohngeachtet die alten Bergwerkeſehr in Abnahme gerathen und natuͤrlicher Weiſeabnehmen muͤſſen, weil die Erzte unter der Erdennicht wie unerſchoͤpfliche Meere da ſtehen. Am mei-ſten aber iſt dieſe Nachlaͤßigkeit bey ſolchen Berg-werken zu tadeln, wo man ſchon denen Bergleuten,aus Mangel der Anbruͤche, nicht genugſame Arbeitgeben kann, und doch dieſelben nach der alten Ein-richtung groͤßtentheils ernaͤhren muß, weil ſie ein-mal in die Knapſchaft aufgenommen ſind. Wennman ſolchen, zuweilen auf 300 anſteigenden, muͤßigen4 2 Berg-

Verſchiedeneandere Anrei-zungsmittelzum Bergbaue,