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1 (1758) Die Lehre von Erhaltung und Vermehrung des Vermögens des Staats, und mithin die Staatskunst, die Policey- und Commercien-Wissenschaft nebst der Haushaltungskunst / Johann Heinrich Gottlob von Justi
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253
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zu Vermehrung des Reichthums. 253

Theil nehmen; dahingegen meine vorgeſchlagene Artdes Bergbaues nur von ſtark vermoͤgenden Leutenunternommen werdenkoͤnnte. Allein, ich antwortetedarauf, daß bey vielen kleinen Gewerkſchaften, dieſich in einem Felde neben einander anſetzen, wennddie Erzte arm oder maͤßigen Gehalts ſind, gemeinig-lich gar kein wichtiges und eintraͤgliches Werk zuStande koͤmmt: ſind aber die Erzte reichhaltig; ſowird das Feld auch gar bald ausgebauet; die Ge-werken, ſo die Ausbeute genoſſen haben, ziehen ſichdavon ab, und das Werk bleibt endlich liegen. Esiſt aber der Wohlfahrt des Staats unſtreitig gemaͤß,wenn man auf einen dauerhaften und immerwaͤhren-den Bau bedacht iſt. Es iſt auch falſch, daß nachmeiner vorgeſchlagenen Art nicht Arme und Reicheohne Unterſchied Theil nehmen koͤnnten. Der Un-terſchied unter dieſer und der alten Art des Berg-baues wird bloß darauf ankommen, daß eine Per-ſon nicht viele Kuxe uͤbernehmen kann, und daß ver-ſſcchiedene arme oder wenig vermoͤgende Perſonen wer-den zuſammen treten muͤſſen, um einen Kux zubauen: wie man denn uͤberhaupt die Antheile an ei-nem ſolchen Werke viel kleiner machen und auf 4oder 500 Theile ſetzen kann, ſtatt der zeither gewoͤhn-lichen 128 Kuxe. Ein ſolcher kleiner Theil aberwuͤrde ein viel gewiſſer, beſtaͤndiger und eintraͤgliche-rrees Guth ſey, als viele Kuxe nach der zeitherigenAlrt, die ohnedem bey vorſichtigen Hauswirthen ſehrverſchrien ſind.

§. 238.

Die maͤßi ranken dieſes Werkes erlauben Jedo ie-D ßigen Schranken dieſes Werkes erlauben Jedoch iſt dimir nicht, in alle kleine Umſtaͤnde einzugehen, dieur Erlaͤuterung dieſes Vorſchlags dienen. Ver⸗ edle und uned-zur Erlaͤut dieſes Vorſchlags di Ver⸗ edlſtaͤndige Cameral⸗ und Bergbedienten, wenn ſie die 3Nuͤtzlichkeit dieſer Art des Bergbaues einſehen, wer-

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