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1 (1758) Die Lehre von Erhaltung und Vermehrung des Vermögens des Staats, und mithin die Staatskunst, die Policey- und Commercien-Wissenschaft nebst der Haushaltungskunst / Johann Heinrich Gottlob von Justi
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zu Vermehrung des Reichthums. 257

macht haben, nicht allein anhoͤret, und vor den nei-diſchen und hinterliſtigen Bemuͤhuͤngen und Hinder-niſſen andrer Bergbedienten in Sicherheit ſtellet,ſondern auch nach Maaßgebung der Wichtigkeit derErfindung genugſam belohnet. Ich weiß nicht,durch was vor ein Verhaͤngniß die Regenten, unddie oberſten Miniſters gar oͤfters eingenommen wer-den, daß ſie dieſen neidiſchen Verhinderungen ſoviel Raum laſſen. Einmal iſt es gewiß, daß wirdie Kraͤfte der Natur, und die Wirkungen der Foſ-ſilien im Feuer nichts weniger als genugſam kennen.Die Erfinder biethen ſich auch oͤfters unter ſolchenſichern Umſtaͤnden an, daß ſie allen Verſtand verlo-ren haben muͤßten, wenn ſie ſich ſelbſt betroͤgen, oderandere betriegen wollten. Dennoch wird ihre Sachefaſt allemal vereitelt, ſo daß ein vernuͤnftiger Mannallerdings⸗Bedenken tragen muß, von den nuͤtzlich-ſten Erſindungen etwas zu aͤußern, wenn er es nchtauf ſeinen eignen Werken und Anſtalten zu Standebringen kann, wiewohl es auch hier ſchwer haͤlt, vorden Neidern bis auf den Punct der Ausuͤbung zugelangen. Allein, in der That muß ein Regent ſehrſcharfſichtige Augen haben, wenn er durch ſo vielefalſche Decken und Geſpenſter, wozu man oͤfters dieheiligſten Dinge misbrauchet, hindurch dringen will.

§. 242.Endlich muß man bey dem ganzen Bergbaue und

Allemeinerinwurf wider

bey allen zu dem Ende zu erwaͤhlenden Anſtalten den Bergbau,und Maaßregeln großen Betracht auf das Holz neh⸗ GE“men, und ſolches ſo viel als moͤglich zu ſchonen ſu— e.

chen. Denn was werden uns alle ſchoͤne Anbruͤche fuͤrchtenden

und alle Vollkommenheiten in den Bergwerkswiſ.⸗;ſenſchaften helfen, wenn endlich das Holz ſo hoch imPreiße ſteigen wird, wie es allerdings den Anſcheinhat, daß wir nur bey den ſehr reichhaltigen ErztenStaatsw. IJ. Th. R auf

Holzmangels,

wird gehoben.