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1 (1758) Die Lehre von Erhaltung und Vermehrung des Vermögens des Staats, und mithin die Staatskunst, die Policey- und Commercien-Wissenschaft nebst der Haushaltungskunst / Johann Heinrich Gottlob von Justi
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258
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258 Nutzen der Bergw. zu Vermehr. ꝛc.

auf die Koſten kommen koͤnnen. In der That iſtauch der Betracht auf das Holz die einzige Urſache,daß man in vielen Laͤndern gegen die Bergwerke,ohngeachtet ihres ungemeinen Nutzens, eine großeAbneigung hat. Allein, ſo ſehr ich eine ernſtlicheAufmerkſamkeit auf den kuͤnftig zu befuͤrchtendenHolzmangel billige: ſo iſt es doch ſehr wunderlich,deswegen eine ſo ungemein nuͤtzliche Sache zu ver-werfen, als die Bergwerke ſind. Wer hindert unsdenn, alle ernſtliche Anſtalten zu Anbauung des Hol-zes zu machen? Koͤnnten wir nicht alle Straßen,Gaſſen, Wege, und die Graͤnzen der Aecker mitBaͤumen beſetzen, die nicht nur dem Ackerbaue keineHinderniß machen, ſondern auch dem Lande, Staͤd-ten und Doͤrfern zur Zierde, und den Reiſendenzur Bequemlichkeit dienen wuͤrden? Warum bauenwir nicht ſo viele Heiden und wuͤſte Plaͤtze mit Wal-dung an? Warum bepflanzen wir nicht die Weide,Triften, Baͤche und ſumpfichte Gegend, mit Erlenund Weidenbaͤumen, die nicht nur der Viehweidekeinen Abbruch thun, ſondern vielmehr das Wachs-thum des Graſes befoͤrdern? Zwar ſind vielleichtin allen Laͤndern Ediecte und Verordnungen daruͤbervorhanden. Allein, wer haͤlt ſie? Man muß dem-nach die Beſitzer der Grundſtuͤcke unter Art einerAbgabe auf die ermangelnden Baͤume ernſtlich dar-zu antreiben: ſo wird nirgends Holzmangeleinreiſ-ſen, und es werden allenthalben, ohne Vertheurungdes Holzes, die bluͤhendeſten Bergwerkeſeyn koͤnnen.

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Zweyter