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1 (1758) Die Lehre von Erhaltung und Vermehrung des Vermögens des Staats, und mithin die Staatskunst, die Policey- und Commercien-Wissenschaft nebst der Haushaltungskunst / Johann Heinrich Gottlob von Justi
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274
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274 Don dem Nahrungsstande

stände sehen, wenn die Gelehrten hierinnen ihrePflicht besser beobachteten. Allein die meisten be-schäfftigenssich bloß mit unnützen Subtilitäten undspeculativischen Wissenschaften, die in die wahreWohlfahrt des Staats, und das Aufnehmen desNah«rungöstandes wenig oder keinen Einfluß haben; und ist den Monarchen und Ministers, die vor solcherArt der Wissenschaften eine Abneigung bezeugen, derwenige Betracht vor die Gelehrten gewisser maßennicht zuzurechnen. Denn es ist unstreitig diePflichtder Gelehrten, die eine viel größere Erkenntniß undviel höhere Kräfte des menschlichen Verstandes besi-tzen wollen, als andere Leute, daß sie zu der Wohl-fahrt des Staats, und zu dem Besten vermenschli-chen Gesellschaft ungleich mehr beytragen sollen, alsdiejenigen Mitglieder des Staats, die sich derglei-chen nicht rühmen.

§. 2 § 8 »

Die Gelehrten Wenn es auch allerdings zu dem Zusammenhangeü^cichäufk vor- des Nahrungöstandeö gehöret, daß keine Nahrungs-handen seyn. art dergestalt im Lande überhäuft vorhanden seynmuß, daß sie den übrigen Einwohnern und Gewer-ben nachtheilig wird: so sollte sich auch die Regie-rung angelegen seyn lassen, den allzu häufigen An-wuchs der Gelehrten zu verhindern. Der vermeynt-liche Vorzug der Gelehrten beweget einen jeden wohl-habenden Manufacturier, Handwerker und Bauer,daß er seinen Sohn siudiren läßt, in der schmeichle-rischen Einbildung eines Vaters, daß sein Sohn hier-zu vorzüglich fähig sey. Dadurch geht nicht nurmanche wohl eingerichtete Manufacturanstalt undGewerbe, zumNachtheile des Landes, zu Grunde, so-bald der Vater abgestorben ist; sondern der Staatwird auch mit einer überflüßigen Menge von ver»meynten Gelehrten überhäuft, die, wenn sie ihrVer-

mögen