Buch 
1 (1758) Die Lehre von Erhaltung und Vermehrung des Vermögens des Staats, und mithin die Staatskunst, die Policey- und Commercien-Wissenschaft nebst der Haushaltungskunst / Johann Heinrich Gottlob von Justi
Entstehung
Seite
277
JPEG-Download
 

Von dem Credite des Landes. 277

Regenten, und ſeiner Caſſen an und vor ſich ſelbſt zu 1) des Regen-betrachten. Sodann iſt 2) der oͤffentliche Credit des fnas,daLandes hiervon zu unterſcheiden, wodurch man entwe⸗ der beſondereder den Credit des ganzen Landes bey auswaͤrtigen SreditNationen, oder den Credit der Landſtaͤnde und derCaſſen, die unter ihrer Direction ſtehen, oder endlichden Credit einer großen allgemeinen Handlungsgeſell-ſchaft, die gleichſam die ganze Nation vorſtellt, zuverſtehen pflegt. Endlich iſt 3) der beſondere Creditim Lande zu erwaͤgen, welcher auf die Sicherheit derauszuleihenden Gelder unter Privatperſonen, oderauf die Leichtigkeit, mit welcher ehrliche und vermoͤ-gende Leute Geld zu ihrer Beduͤrfniß aufnehmen koͤn-nen, ankoͤmmt. Alle drey Arten des Credits muͤſſenunter einer guten Regierung vollkommen ſtatt finden,wenn ſie dieſen Namen in der That verdienen und derUmtrieb des Geldes und die Wohlfahrt des Staatswahrhaftig befoͤrdert werden ſoll.

§. 262. 1

Was den Credit des Landesherrn und ſeiner Caſ⸗ veenſen insbeſondere anbetrifft, ſo kann derſelbe nicht auſ⸗ ſehr.ſer Acht gelaſſen werden, ohne dem Staate eine un⸗ durch 8 erhal-heilbare Wunde zu verſetzen. Es koͤnnen ſich tau⸗ ten wird.ſenderley Vorfaͤlle ereignen, wo durch ſchleunigeAufbringung einer benoͤthigten Geldſumme, entwe-der der Staat aus beſondern Noͤthen und ungluͤckli-chen Umſtaͤnden gerettet, oder beſondere Vortheilevor denſelben erworben werden koͤnnen, und wo esdie Eil und das Geheimniß nicht geſtattet, ſich durchaußerordentliche Abgaben der Unterthanen oder aufandere Art zu helfen. Wenn nun in ſolchen Faͤllender Credit des Landesherrn und ſeiner Caſſen erman-gelt; ſo ſieht es betruͤbt aus. Es koͤmmt aber dieſerCredit auf Treue, Glauben und Ehrlichkeit an, mitwelcher der Regent und ſeine Cammercollegia in den

. S 3 beſon-