284 Von dem Credite des Landes.
machen: so muß eine weise Regierung alle dienlicheAufmerksamkeit anwenden, um sie hinter den Deckenhervor zu ziehen, unter welche sie sich verbergen.
*) Es war ehedem in Wien eine recht verdammlicheArt des Wuchers eingeriffen, die aber nunmehrdurch scharfe Gesetze abgeschaffet ist. Wenn näm-lich jemand, der keinen vollkommenen Credit hat-te, Geld brauchte: so nahm er bey einem Kauf-manne, oder Handwerker, vor zwey, drey und mehrtausend Gulden Waaren aus, die zuweilen in seide-nen Aeuchen, in Tüchern, in feinen Spitzen, inWeinen, zuweilen aber auch in Kämmen, Knöpfen,Schuhschnallen und andern solchen Sächelgcn be-standen. Weil nun der Schuldner alödenn dieseSachen verkaufen mußte, um Geld zu bekommen:so ließ sie der Kaufmann, oder Handwerker, der sieerst fein theuer angeschlagen hatte, durch die Unter-händler, die sich mit ihm verstanden, um ein Spott-geld wieder an sich kaufen, so, daß gemeiniglich derSchuldner, der eine Schuldverschreibung auf zweytausend Gulden von sich geben mußte, kaum vieroder fünfhundert Gulden baar in die Hände bekam.Diejenigen Wucherer, so noch billig senn wollten,gaben halb baar Geld und halb Edclgcsteine um ei-nen sehr hohen Preiß. Das heißt, deucht mich,den Wucher auf den höchsten Grad getrieben.
§. 269.
Man muß die Die Unglücksfälle sehen öfters auch dieehrlichsten^irchEglücks- Schuldner wider ihren Willen außer Stand, ihrefälle zu vechü- Schulden bezahlen zu können; dennoch wenn dieten suchen. Gläubiger dadurch um ihr Geld kommen; so werdensie ungemein miStrauisch und furchtsam, und wollenaus großer Vorsichtigkeit übermäßige Versicherun.gen haben; dadurch folglich derCredit im Lande sehrleidet. Es ist demnach sehr heilsam, wenn der Re.gent durch weise Anstalten und Maaßregeln einesTheils solche Unglücksfälle verhüten und verringern,andern Theils aber den Verlust auf viele eintheilen
kann,