286 Von dem Credite des Landes.
Geſellſchaft nach Maaßgebung des angegebenen Wer-thes ihrer Haͤuſer dergeſtalt eingetheilet werden, daßvon hundert Thalern ein gewiſſer Beytrag entrichtetwird, der ſich bey guten Feueranſtalten kaum auf et-liche Groſchen belaufen wird. Damit aber dieſe-nigen, ſo den Feuerſchaden erlitten haben, auf dieZuſammenbringung dieſes Beytrages nicht wartenduͤrfen; ſo iſt es noͤthig, daß die Aſſecuranzſocietaͤtgleich anfangs eine Summe Geldes zuſammen bringt,oder auf ihren Credit aufnimmt*), um den Be-ſchaͤdigten den Werth ihrer Haͤuſer ſo gleich baar aus-zahlen zu koͤnnen. Eine ſolche Feuer⸗Aſſecuranz-Societaͤt koͤnnen in einem betraͤchtlichen Lande ſowohldie geſammten Staͤdte mit einander, als das platteLand wieder beſonders haben; und meines Erach-tens iſt es rathſam, daß der Landesherr ſolche An-ſtalten durch ſeine Autoritaͤt einfuͤhret, und es nichtauf die freywillige Theilnehmung der Unterthanenankommen laͤßt.
*) Man koͤnnte mit dieſen Feueraſſecuranz⸗Societaͤtenzugleich eine Leihebanco auf die Haͤuſer zu ganz aus-nehmendem Nutzen des Staats verbinden. Dabey dieſer Anſtalt ohnedem eine baare Summe Gel-des vorhanden ſeyn muß, um den Abgebranntenden Werth ihrer Haͤuſer ſofort auszahlen zu koͤn-nen: ſö duͤrfte nur dieſe Summe vergroͤßert, undnach Art einer Banco von vermoͤgenden Leuten Geldgegen Verzinſung hinein genommen werden, umdieſe Anſtalt zu Stande zu bringen. Alle Capita-lien, die auf Haͤuſer aufgenommen wuͤrden, muͤß-ten bey dieſer Banco geſuchet werden, die ſie aucham erſten mit Sicherheit leiſten koͤnnte, weil ſie
bey erfolgtem Brandſchaden die creditirte Summegleich abziehen koͤnnte. Hierdurch wuͤrde man denGewerbe treibenden Perſonen vortrefflich zu ſtattenkommen, die oͤfters ſehr verlegen ſind, auf ihreHaͤuſer ein bendthigtes Darlehn aufzutreiben. DerRaum erlaubt es hier nicht, die Nuͤtzlichkeit dieſesVorſchlags in allen Umſtaͤnden zu zeigen. Ich ha-be