Von dein Credite des Landes. 237
be aber in den neuen Wahrheiten hiervon auöfülw-lich gehandelt. Uebrigeus habe ich angemerket,daß man bey solchen Feueraffecuranz-Slnsialren ineinigen Landern die Häuser gerichtlich tarnen laßt.
Dieses macht sehr viel Weiclaiiftigkeitcn, und istmeines Erachtcns gar nicht nöthig: sondern mankann es sicher dem eignen Angeben der Besitzer über-lasten, wenn sie keine enorme und offenbar falscheSumme einschreiben lassen. Denn da sie davoncontribniren müssen: so wird ohnedem »iemaiw kei-ne übermäßige Summe angeben. Es ist auch nichtsunbilliges, wenn sie den Werth ihrer Mobilien, dieder Feuersgefahr gleichfalls ausgesetzet sind, mitzu dem gerechten Preiste ihrer Häuser schlagen.
Der Grund dieser Anstalt beruhet eigentlich bloßauf der Große des Beytrages, den jemand zu mo-dern Feuerschaden leistet.
§. 271.
Ich sehe nicht, was uns abhalten könnte, bey Eben diese Afi-Wa sser und Hagelschäden eine eben dergleichen Asse- tm kmmc mmcuranzsocietät einzuführen. Man weiß ohngefähr auch bey Was-den Werth der Früchte, den ein Acker zu tragenpflegt, und nach Maaßgebung desselben könnte man ren.die einzuschreibende Summe und den Beytrag ein.richten. DieDirecteurs dieser Gesellschaft könntenauch aufdie Amtleute und Oeronomieinspectoreö einwachsames Auge haben, damit die Damme und an-dereAnstalten wider die austretcnden Flüsse in gutenStand gesehet und beständig darinnen erhalten wür-den. Ja man könnte die Besorgung der Dämmeüberhaupt dicserAsseeuranzsocietat überlassen, die sichdurch ihr eignes Interesse antreiben lassen würde, de-stomehr Vorsorge davor zu tragen. Auf diese Artkönnten die Unglücksfälle zum Vortheile des Staats,und Aufrechterhaltung des Credits, immer mehr ver-mieden werden.
§. -72.